Landeshauptstadt: Potsdam beruft Gestaltungsrat
Gremium für Architektur- und Städtebau soll ab Frühjahr arbeiten, wenn das Stadtparlament zustimmt
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Potsdam bekommt einen sechsköpfigen Gestaltungsrat – ein Gremium von Fachleuten, das die Stadt in architektonischen und städtebaulichen Fragen berät. Sollten die Stadtverordneten der vom Baubeigeordneten Matthias Klipp (Bündnisgrüne) gestern vor Journalisten präsentierten Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat zustimmen, werden deren Mitglieder laut Klipp „kurzfristig berufen“ und „schnellstmöglich“ die Arbeit aufnehmen.
Eine Mehrheit im Stadtparlament gilt als wahrscheinlich, war doch die Einberufung dieses Rates ähnlich einer Jury bei einem Architektur- oder Städtebau-Wettbewerb von den Stadtverordneten im Frühjahr 2009 selbst beschlossen worden. Da der Rat keine Pflichtaufgabe der Stadt ist, kann er seine Arbeit erst aufnehmen, wenn Potsdam über einen bestätigten Haushalt verfügt – es sei denn, die Ratsmitglieder stellen „ihre Rechnungen um ein halbes Jahr zurück“, so Klipps Hoffnung.
Der Gestaltungsrat soll öffentliche wie private Bauvorhaben im gesamten Stadtgebiet beurteilen und begleiten, wenn sie von stadtentwicklungspolitisch herausragender Bedeutung sind und das öffentlich Bild von Potsdam prägen. Das gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandssanierungen. „Die Musik liegt oft im Bestand“, sagte Klipp. Ziel sei es, keine „Drei-zu-drei-Entscheidungen“ zu erreichen, sondern zu einem Konsens zu finden. Zu den jetzt absehbaren Vorhaben, die Gegenstand im Gestaltungsrat sein werden, gehören etwa die Neubebauung der Alten Fahrt in Potsdams Mitte, aber auch der Umbau von Drewitz in eine Gartenstadt.
Das neue beratende Gremium der Stadt wird alle zwei Monate tagen – und dies öffentlich. In diesem Punkt wird sich der Potsdamer Gestaltungsrat von dem anderer Städte unterscheiden, deren Entscheidungen lediglich nach Beratung veröffentlicht werden. Es sollen auch die Argumente und „der Weg der Entscheidungsfindung“ transparent sein, so der Beigeordnete. Gemäß brandenburgischer Bauordnung müssen Bauherren mit der Behandlung ihres Projektes im Gestaltungsrat einverstanden sein. Klipp: Aus „Marketing-Gesichtspunkten“ werden Bauherren ein Eigeninteresse haben, ihre Vorhaben früh, noch vor dem Baugenehmigungsverfahren, im Gestaltungsrat diskutieren zu lassen. Wie Stadtplanungschef Andreas Goetzmann ergänzte, kann es im Zuge der Arbeit des Gestaltungsrates zu „grundlegenden Überarbeitungen“ der Entwürfe kommen. Für ein „Bestanden oder Nicht-Bestanden im Gestaltungsrat“ gebe es jedoch keine Rechtsgrundlage. Ziel des Gremiums sei eine qualitative Verbesserung des Vorhabens im Zuge einer konstruktiven Diskussion. Goetzmann zufolge entstehe bei Verweigerung „öffentlicher Druck“ – kaum ein Bauherr werde „sich nachsagen lassen, dass er bei qualitativen Gesichtspunkten nicht diskussionsbereit ist“. Guido Berg
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