DIE VILLA TUMMELEY UND DIE DENKMAL BEREICHSSATZUNG: „Potsdam hat schön zu sein“
DIE VILLA TUMMELEY UND DIE DENKMAL BEREICHSSATZUNG Die Villa Tummeley in der Berliner Straße Nr. 29 ist Teil der Denkmalbereichssatzung für die Berliner Vorstadt.
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DIE VILLA TUMMELEY UND DIE DENKMAL BEREICHSSATZUNG Die Villa Tummeley in der Berliner Straße Nr. 29 ist Teil der Denkmalbereichssatzung für die Berliner Vorstadt. Über eine Bebauung des Villen-Gartens der vor 150 Jahren von Martin Gottgetreu im englischen Tudor-Stil errichteten Villa gibt es Gespräche zwischen dem Eigentümer, dem Stromversorger Edis, und der Stadt. Peter Daniel vom Verein Berliner Vorstadt erklärte, „dort dürfen keine Bürohäuser hin“. Sein Verein wolle, „dass der historische Garten in seinen Grundzügen erhalten bleibt“. Die Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz sagte, „im Wirtschaftshof der Villa ist eine Bebauung denkbar“. Stadtkonservator Andreas Kalesse erklärte, die im Garten stehenden Baracken aus DDR-Zeit müssen weg. Der von König Friedrich Wilhelm IV. beeinflusste und von Gustav Adolf Fintelmann, Hofgärtner der Pfaueninsel, umgesetzte Garten soll wieder hergerichtet werden. „Potsdam“, so Kalesse, „hat keine andere Aufgabe, als schön zu sein“. Dieser Erkenntnis werde sich niemand entziehen können. gb
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