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Landeshauptstadt: Potsdam spart nichts

Kaum Vorteile durch Sozialgesetzänderung

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Die Stadt Potsdam würde durch Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen für Jugendliche Unterhaltskosten „nicht maßgeblich einsparen“. Das sagte gestern die Sozialbeigeordnete der Stadt, Elona Müller den PNN.

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering hat vorgeschlagen, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger unter 25 Jahren statt 331 Euro zur Grundsicherung nur noch 265 Euro erhalten. Zusätzlich sollen Jugendliche nur noch dann Kosten für eine eigene Wohnung bezahlt werden, wenn sie aus „schwerwiegenden sozialen“ Gründen bei den Eltern ausziehen müssten. Der Grund: Leben verwandte Hilfeempfänger unter einem Dach, gelten sie automatisch als „Haushaltsgemeinschaft“, die sich gegenseitig unterstützt“. Das bedeutet, dass Jugendliche in diesem Fall nur Geld vom Staat erhalten, wenn die Eltern sie finanziell nicht versorgen können, so Nicole Dörnbrack von der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung Arbeitssuchender (Paga). Die bisherige Regelung gestatte arbeitslosen jungen Erwachsenen zwar auf Kosten der Steuerzahler eine eigene Wohnung zu mieten, doch bewillige die Paga den Auszug aus dem Elternhaus nur, wenn er aus sozialen oder räumlichen Gründen erforderlich sei, so Dörnbrack. Wegen der genauen Prüfung kann die Regelung in Potsdam kaum ausgenutzt werden, meint Elona Müller. Für 250 junge Arbeitslose zahlt die Stadt Potsdam zur Zeit Wohnkosten. Aber auch wenn das Sozialgesetz geändert werde, müsse in Potsdam niemand „zurück zu Mami und Papi“, so die Sozialbeigeordnete. just

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