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Landeshauptstadt: Potsdamer Beratungsstellen zu „Hartz IV“

In Potsdam sind die Vorbereitungen für die Einführung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, als „Hartz IV-Reform bezeichnet, schon weit gediehen. So verlautete gestern aus dem Rathaus, dass es für Sozialhilfeempfänger eine erleichterte Antragstellung auf Hilfe zum Lebensunterhalt gebe.

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In Potsdam sind die Vorbereitungen für die Einführung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, als „Hartz IV-Reform bezeichnet, schon weit gediehen. So verlautete gestern aus dem Rathaus, dass es für Sozialhilfeempfänger eine erleichterte Antragstellung auf Hilfe zum Lebensunterhalt gebe. Für erwerbsfähige Menschen, die bisher Sozialhilfe empfangen, bedeutet „Hartz IV“ laut Stadtverwaltung eine erhebliche Verbesserung ihres Leistungsanspruchs ab dem 1. Januar 2005, denn neben der finanziellen Leistung des Arbeitslosengeldes II haben sie künftig Anspruch auf das gesamte Spektrum der Beratung und Vermittlung der Arbeitsverwaltung. Sozialbeigeordnete Elona Müller teilt mit, dass die Sozialhilfeempfänger, die ihre Sozialhilfe durch das Sozialamt Potsdam erhalten, den 16-seitigen Neuantrag auf „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch“ nicht ausfüllen müssen. Da die Datenlage durch bisherige Ermittlungen zum Sozialhilfebezug bekannt ist, sei sichergestellt, dass die Hilfeempfänger bei ihrer nächsten Vorsprache im Sozialamt einen erheblich verkürzten Antrag stellen können. Darüber hinaus richtet das Sozialamt ab 19. Juli eine Anlaufstelle für alle Fragen zu „Hartz IV“ ein. Die Agentur für Arbeit eröffnet mit Unterstützung des Sozialamtes ab 20. Juli in der Anni-von Gottberg-Straße 8d eine Beratungsstelle. PNN

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