Aus dem GERICHTSSAAL: Potsdamer Kanzlei geprellt? Mandantin soll nicht zahlungsfähig gewesen sein
Es geht um inzwischen 5309,32 Euro, die Sonja S.* (43) einem Juristen aus der Anwaltskanzlei von Peter Michael Diestel schuldig geblieben sein soll.
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Es geht um inzwischen 5309,32 Euro, die Sonja S.* (43) einem Juristen aus der Anwaltskanzlei von Peter Michael Diestel schuldig geblieben sein soll. Als diverse Mahnungen zur Begleichung des Honorars nicht fruchteten, erstattete die Kanzlei Anzeige wegen Betruges gegen die Berlinerin. Laut Staatsanwaltschaft betraute Sonja S. am 16. Februar 2005 den Rechtsanwalt Holger G. mit der Rückübertragung des Grundstücks ihres verstorbenen Vaters. Als der Jurist zunächst eine Honorarforderung von zirka 4500 Euro stellte, soll die Frau geantwortet haben: Geld ist kein Problem. Daraufhin – so die Anklage – sei die Kanzlei in der Grundstücksangelegenheit tätig geworden, ohne in der Folge auch nur einen einzigen Cent zu sehen. Sonja S. bestritt die Vorwürfe.
Bei ihrem Besuch in der Kanzlei Diestel habe sie ein Bekannter begleitet. Der könne bezeugen, sie habe nie behauptet, dass Geld keine Rolle spiele“, versicherte Sonja S. „Der Anwalt sagte, er würde mir das Grundstück zurückholen. Das mit den Kosten könnten wir später regeln“, erzählte sie vor Gericht. Ihr Strafverteidiger ergänzte, die Frau habe kein Hehl daraus gemacht, dass sie seit dem Vorjahr unterstützende Sozialleistungen beziehe. „Somit besteht keine Veranlassung zu glauben, sie habe beim Abschluss des Mandatsverhältnisses über ihre Zahlungsfähigkeit getäuscht.“ Das wunderte Amtsrichterin Kerstin Nitsche. „Anwälte verlangen in der Regel Vorschuss. Sonst passiert nicht viel“, warf sie ein.
„Vorschuss haben wir nicht verlangt. Aber wenn wir gewusst hätten, dass Frau S. die Größenordnung von zirka 5000 Euro nicht zahlen kann, hätten wir das Mandatsverhältnis sehr schnell beendet“, stellte Rechtsanwalt Holger G. im Zeugenstand klar. Dass die Angeklagte vor der Mandatsübernahme von Sozialhilfe lebte, habe er erst später erfahren. „Wenn jemand erklärt, Geld spielt für ihn keine Rolle, dann nehme ich an, dass er auch solvent ist. Außerdem hat Frau S. auf mich keinen verarmten Eindruck gemacht.“ An ihren vermeintlichen Begleiter konnte sich der ehemalige Diestel-Mitarbeiter nicht mehr erinnern. „Wenn dem so wäre, hätte ich mir das bestimmt notiert. Auch wenn der betreffende Herr nichts zur Sache beigetragen hat“, erklärte er. Normalerweise gäbe es bei Geldforderungen in dieser Größenordnung – immerhin betrage der Streitwert der Immobilie 600 000 Euro - keine Probleme. So habe die Kanzlei in dieser Sache über ein Jahr lang gearbeitet, ohne dass eine Zahlung erfolgt sei. Das Mandatsverhältnis sei dann zum 1. September 2006 wegen des gestörten Vertauensverhältnisses gekündigt worden. Der Strafverteidiger gab zu bedenken, seiner Ansicht nach sei die Honorarforderung der Kanzlei überhöht gewesen. Das Haus des Vaters seiner Mandantin, eine ehemalige Gaststätte, sei nur noch eine Ruine. Mit dem Grundstück sei es höchstens 200 000 Euro wert.
Nach langer, kontroverser Beweisaufnahme regte das Gericht an, das Verfahren gegen die Angeklagte wegen geringer Schuld einzustellen. „Offenbar ist auf beiden Seiten nicht alles ganz richtig gelaufen“, mutmaßte die Vorsitzende. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung zu. (*Name geändert.) Hoga
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