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Georg Friedrich Prinz von Preußen.

© Foto (Archiv): Ralf Hirschberger/dpa

Eigentumsstreit: Potsdamer Preußen-Prinz verliert Prozess um Burg Rheinfels

Georg Friedrich Prinz von Preußen hatte eine Burg am Rhein zurückgefordert. Einen Eigentumsanspruch hat er aber nicht, entschied jetzt das zuständige Landgericht.

Potsdam/Koblenz - Der Chef des Hauses Hohenzollern hat den Koblenzer Prozess um die Burg Rheinfels verloren. "Die Klage wird abgewiesen", sagte der Vorsitzende Richter Christian Stumm am Dienstag im Landgericht. Georg Friedrich Prinz von Preußen hatte den einstigen Familienbesitz hoch über St. Goar am Rhein zurückgefordert. Bereits in der mündlichen Verhandlung im Mai ohne den in Babelsberg lebenden Ururenkel des letzten deutschen Kaisers bezweifelte das Landgericht seinen Besitzanspruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Berufung kann eingelegt werden.

Die Burg Rheinfels in St. Goar.
Die Burg Rheinfels in St. Goar.

© Thomas Frey/dpa

Der Prinz von Preußen hatte das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und das Burghotel verklagt. Die Burg Rheinfels war seit dem 19. Jahrhundert im Besitz des Hauses Hohenzollern. 1924 wurde die Stadt St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, das Gemäuer nicht zu verkaufen. 1998 schloss sie mit dem Hotel neben der Burgruine einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre - mit der Option auf eine ebenso lange Verlängerung. Der Hohenzollern-Chef argumentierte, dieser Vertrag komme einem Verkauf gleich - der eigentlich untersagt sei.

Das Gericht urteilte, die Burgruine sei nach dem Untergang des Kaiserreichs als «gebundenes Sondervermögen» und somit nicht als Privatvermögen der Hohenzollern-Familie an die damalige preußische Krongutsverwaltung gegangen. Nur diese habe damit bei der Übertragung der Burg Rheinfels auf die Stadt St. Goar ein Rücktrittsrecht bei Verstößen gegen den Denkmalschutz oder einem Verkauf bekommen, um die Ruine als Kulturdenkmal zu erhalten. Damit hätte die Burg nicht wieder in die Hände der Hohenzollern-Familie, sondern allenfalls in das Eigentum des preußischen Staats fallen können. Dessen Rechtsnachfolger ist in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz. (dpa)

Jens Albes

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