Landeshauptstadt: Potsdamer Richter brauchen Rat Jugendschöffen für die Amtszeit bis 2013 gesucht
69 - das ist die Anzahl an Jugendschöffen, die die Stadt Potsdam in den kommenden Wochen sucht. Sie sollen die derzeitigen ehrenamtlichen Schöffen ab 2009 am Landgericht und den Amtsgerichten ablösen.
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69 - das ist die Anzahl an Jugendschöffen, die die Stadt Potsdam in den kommenden Wochen sucht. Sie sollen die derzeitigen ehrenamtlichen Schöffen ab 2009 am Landgericht und den Amtsgerichten ablösen. Dafür brauche man zunächst mindestens 138 Bewerber, aus denen die Gerichte im Juli ihre Jugendschöffen auswählen, sagte gestern Potsdams Jugendamtsleiter Norbert Schweers vor der Presse. Diese vielen Interessenten für das Ehrenamt müssten jetzt von seinem Fachbereich geworben werden, was nicht leicht sei, so Schweers.
Die Amtszeit der Schöffen betrage fünf Jahre. Ein lange Zeit, die viele Menschen daran hindere, sich für die ehrenamtliche Tätigkeit zu verpflichten. Trotzdem hofft Schweers auf zahlreiche Bewerbungen von Potsdamer Bürgern. Denn nur sie sind in der Landeshauptstadt als Jugendschöffen zugelassen – wenn sie zwischen 25 und 69 Jahre alt und nicht vorbestraft sind. „Im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit sind besonders Personen gefragt, die bereits über Erfahrungen in der Jugendarbeit und pädagogisches Feingefühl verfügen, da sie sich meist mit Erziehungsmaßnahmen und der Bewertung des sozialen und familiären Umfeldes der jugendlichen Täter beschäftigen müssen“, erläutert Schweers die Anforderungen an die künftigen Jugendschöffen. Berufsrichter griffen gerade bei derartigen Fragen gern auf die Lebenserfahrung und den gesunden Menschenverstand ihrer ehrenamtlichen Berater zurück. Deshalb sei der Schöffendienst ein so wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt.
Dennoch sollte niemand aus falschem Respekt vor einer Bewerbung zurückschrecken, so der Jugendamtsleiter. Für noch unerfahrenere Bürger gäbe es immer die Möglichkeit, sich nicht als Haupt-, sondern lediglich als Hilfsschöffe aufstellen zu lassen, so dass die Ehrenamtlichen zunächst nur in einfacheren Verfahren oder an bestimmten Gerichten eingesetzt würden. „Gerade Jugendkriminalität und Jugendstrafen werden in der Öffentlichkeit oft diskutiert – das Jugendschöffenamt bietet da eine gute Möglichkeit, als Vertreter des Volkes bei Gericht aktiv auf die Gestaltung der Jugendgerichtsbarkeit einzuwirken“, ermutigte Schweers mögliche Bewerber. Eine ausgewogene Anzahl männlicher und weiblicher Bewerber wäre ideal, um später Verhandlungen mit Vertretern beider Geschlechter besetzen zu können, so der Jugendamtsleiter. Bislang lägen ihm nur 20 Bewerbungen von Ehrenamtlichen vor, die sich für eine zweite Amtszeit zur Verfügung stellen wollten. Noch bis zum 9. Mai läuft die Bewerbungsfrist, bevor der Jugendhilfeausschuss dann über die Aufnahme in die Vorschlagslisten abstimmt. AG
Infos zur Bewerbung unter Tel.: (0331) 289 22 51 oder per E-Mail an jugendamt@rathaus.potsdam.de
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