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Wenn die Handschellen klicken: Zielfahnder suchen flüchtige Schwerstverbrecher und nehmen sie fest.

© dpa

Fahrraddiebstahl in Potsdam verhindert: Potsdamerin nimmt Einbrecher in Schwitzkasten

Teltower Vorstadt - Ein geplanter Fahrraddiebstahl endete für einen 28-Jährigen im Schwitzkasten. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, machte eine Anwohnerin eines Mehrfamilienhauses in der Straße Altes Bahnwerk am Montagnachmittag gegen kurz vor 17 Uhr in ihren Keller eine ungewöhnliche Entdeckung: Das Fahrrad ihres Partners stand vor ihrem geöffneten Kellerverschlag.

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Teltower Vorstadt - Ein geplanter Fahrraddiebstahl endete für einen 28-Jährigen im Schwitzkasten. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, machte eine Anwohnerin eines Mehrfamilienhauses in der Straße Altes Bahnwerk am Montagnachmittag gegen kurz vor 17 Uhr in ihren Keller eine ungewöhnliche Entdeckung: Das Fahrrad ihres Partners stand vor ihrem geöffneten Kellerverschlag. Drinnen stand ein ihr unbekannter Mann.

Der Einbrecher wollte fliehen - hatte aber keine Chance

Als sie ihn ansprach, habe dieser eine Geschichte erfunden, hieß es weiter. Die Polizei sei schon da gewesen und er solle das Rad des Mannes mit nach oben nehmen, habe der Unbekannte erwidert. Daraufhin habe die Frau ihren Partner angerufen und gefragt. Da dieser jedoch ebenfalls keine Informationen hatte, verständigte er die Polizei. Inzwischen habe der Einbrecher den Angaben zufolge versucht, aus dem Kellerbereich zu flüchten. Allerdings machte er wohl seine Rechnung ohne die 32-jährige Partnerin des Fahrradbesitzers: Sie schubste den Dieb laut Polizeiangaben auf die Treppe und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei im Schwitzkasten fest. Der Straftäter leistete keine Gegenwehr.

Der Täter war einschlägig vorbestraft

Später stellte sich heraus, dass der aus Sachsen stammende Täter bereits einschlägig polizeibekannt ist. Außer auf das Fahrrad hatte er es offensichtlich auch auf Männerbekleidung abgesehen. Sowohl aus dem Keller des Fahrradbesitzers als auch aus einem weiteren Kellerverschlag hatte er bereits entsprechende Kleidung beiseite gelegt. Zudem habe man bei ihm neben einbruchstypischem Werkzeug auch Diebesgut aus früheren Wohnungseinbrüchen gefunden – darunter eine EC-Karte und ein Handy. Der 28-Jährige machte in seiner Anhörung von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

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