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Prozess wegen Vorteilsnahme am Amtsgericht Potsdam: Potsdams Verkehrschef vor Gericht
Potsdam - Ein leitender Mitarbeiter der Potsdamer Bauverwaltung muss sich wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen, Norbert P.
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Potsdam - Ein leitender Mitarbeiter der Potsdamer Bauverwaltung muss sich wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen, Norbert P., Vorteilsannahme vor. Der 62-Jährige soll im August 2008 auf Einladung eines Bauplanungsbüros mit einer Begleitung an einem Törn bei der Rostocker Hanse Sail teilgenommen haben. Das Unternehmen war an der Sanierung der Nutheschnellstraße beteiligt, für die P. als Chef des Tiefbauamtes zuständig war. Die Verhandlung vor dem Potsdamer Amtsgericht soll am 1. September stattfinden, bestätigte Gerichtssprecher Oliver Kramm auf PNN-Anfrage. Es sei ein Verhandlungstag angesetzt, insgesamt vier Zeugen sollen vernommen werden. Bei einer Verurteilung drohen dem Chef der Verkehrsbehörde bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung per Strafbefehl beantragt. Dem Vernehmen nach sollte P. eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes zahlen. Das Gericht habe allerdings Bedenken gegen einen Strafbefehl gehabt, sagte Kramm. Zu den Gründen wollte er sich nicht äußern. Nach Angaben des Gerichts betrug der Wert des Segeltörns 221,86 Euro für beide Teilnehmer.
Ermittlungen laufen bereits seit drei Jahren
Wie berichtet hatten im Frühjahr 2014 Fahnder im Auftrag der Staatsanwaltschaft P.s Büro im Stadthaus durchsucht. Der Vorgang fällt noch in die Amtszeit von Elke von Kuick-Frenz (SPD), der Vorgängerin von Baudezernent Matthias Klipp (Grüne). Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen bereits seit drei Jahren. Parallel waren auch die städtische Antikorruptionsbeauftragte und die Ombudsfrau in der Angelegenheit aktiv. Schon im Januar 2012 war bei der für Korruption zuständigen Staatsanwaltschaft in Neuruppin eine anonyme Anzeige gegen P. eingegangen. Das erste Ermittlungsverfahren sei zunächst eingestellt worden, weil sich die Angaben aus der Anzeige nicht bestätigt hätten, wie ein Sprecher der Behörde erklärt hatte. Das Verfahren sei dann aber doch wieder aufgenommen worden – wegen neuer Hinweise.
Ob und mit welchen Konsequenzen P. im Falle einer Verurteilung rechnen muss, ist unklar. Im Potsdamer Rathaus hielt man sich am Dienstag zurück. Es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung, sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow den PNN. Daher habe sich an der Sachlage nichts geändert. Es handele sich um ein laufendes Verfahren, vor dessen Ende die Stadtverwaltung keine Bewertung abgebe, erklärte Brunzlow.
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