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Vorher klären: Wer vorübergehend am Carsharing teilnimmt, fragt besser nach dem Erhalt des Schadenfreiheitsrabatts.

© BdV/dpa

Landeshauptstadt: Praxis ohne Garantie

Schadenfreiheitsklasse beim Carsharing erhalten

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Das Interesse am Carsharing hat in Deutschland zugenommen. So verzeichnete der Bundesverband Carsharing (bcs) in den ersten acht Monaten 2009 bei der Teilnehmerzahl einen Zuwachs von 11 Prozent. Bis Jahresende werde sich der Anstieg voraussichtlich auf etwa 15 Prozent erhöhen, teilte der bcs mit.

Wer jedoch sein Auto aufgibt und sich für Carsharing entscheidet, sollte den Versicherer nach dem Erhalt seiner Schadenfreiheitsklasse fragen. Denn soll später wieder ein eigenes Auto versichert werden, müssen Fahrer unter Umständen mit einem hohen Beitragssatz rechnen. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin.

„Die meisten Versicherer frieren die Klasse für in der Regel sieben Jahre ein – das ist heute Praxis“, sagte BdV-Referent Thorsten Rudnik dem dpa-Themendienst.

Eine Garantie gebe es aber nicht. Wer zum Beispiel seinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, steige möglicherweise mit der Klasse Null und einem hohen Beitragssatz von 230 Prozent wieder ein. dpa

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