Landeshauptstadt: Privatadressen werden weiterhin herausgegeben
Privatadressen von Potsdamern werden auch weiterhin von der Verwaltung auf Anforderung an Adressbuchverlage und an Parteien zu Wahlkampfzwecken herausgegeben. Lediglich dann, wenn ein Bürger Widerspruch gegen diese Praxis einlegt, wird die Herausgabe verweigert.
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Privatadressen von Potsdamern werden auch weiterhin von der Verwaltung auf Anforderung an Adressbuchverlage und an Parteien zu Wahlkampfzwecken herausgegeben. Lediglich dann, wenn ein Bürger Widerspruch gegen diese Praxis einlegt, wird die Herausgabe verweigert. Von dieser Möglichkeit haben bislang 10 800 Potsdamer Gebrauch gemacht. Ein Antrag von Die Andere, die Stadt solle keine Privatadressen mehr an Adressbuchverlage verkaufen, fand am Mittwochabend im Hauptausschuss keine Mehrheit. Zuvor hatte Sven Hermerschmidt, Referendar beim Landesbeauftragten für Datenschutz, auf die Rechtslage verwiesen. Danach enthalte das Brandenburger Meldegesetz die Befugnis, die Adressen zu herauszugeben. Die Kommunen müssten die Berufsfreiheit der Adressverlage gegen das Recht auf informative Selbstbestimmung abwägen. Finanzbeigeordneter Burkhard Exner betonte, dass Potsdam nur dann eine Chance hätte, sich bei dieser Ermessensentscheidung gegen Verlage auszusprechen, wenn die Bürger nur schlecht über die Möglichkeit des Widerspruchs informiert seien. „Das ist aber in Potsdam genau nicht der Fall.“ So würden die Bürger zweimal im Jahr in Tageszeitungen über dieses Widerspruchsrecht informiert. Außerdem erhält jeder Neubürger gesonderte Hinweise darauf, dass er sich der Herausgabe seiner Adresse verweigern kann. ERB
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