zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Probleme mit den Ex-Partnern ... ... ließen Autofahrer zur Weinflasche greifen

Aus dem GERICHTSSAAL Sabrina S.* (37) würde am liebsten in einem Mauseloch verschwinden, wenn sie könnte.

Stand:

Aus dem GERICHTSSAAL Sabrina S.* (37) würde am liebsten in einem Mauseloch verschwinden, wenn sie könnte. Doch so klein sich die Projektleiterin jetzt auch fühlt, ihre Schuld lässt sich nicht kleinreden. Schließlich sind betrunkene Autofahrer nicht nur eine Gefahr für sich selbst, sondern auch für andere. „Mein Lebensgefährte hatte sich nach 12-jähriger Partnerschaft von mir getrennt und zog aus dem gemeinsamen Haus aus“, berichtet die Mutter einer achtjährigen Tochter. Ausgerechnet beim Festakt zum 50. Jubiläum der Hochschule für Film und Fernsehen am 6. November 2004 habe sie den Mann wiedergesehen – mit seiner neuen Freundin. „Als ich die beiden da Arm in Arm entdeckte, war ich war völlig fertig und habe mich mit Rotwein zugekippt.“ Später habe sie den Ex zur Rede gestellt, ihm eine mordsmäßige Szene hingelegt, danach weitergetrunken. „Ich habe mir keine Gedanken mehr gemacht, wie ich nach Hause komme“, so die Angeklagte. Ursprünglich habe sie ein Taxi für den Heimweg nehmen wollen. Die Polizei stellte die weinselige Fahrerin gegen 3 Uhr in ihrem Mercedes, ordnete eine Blutprobe an. Ergebnis: 1,75 Promille. Die Fahrerlaubnis wurde Sabrina S. noch in derselben Nacht abgenommen. Eine neue zu erlangen, dürfte schwierig werden. Schon 2002 wurde die Frau wegen Alkohols am Steuer zu einer Geldstrafe verurteilt. Damals fuhr sie mit 1,3 Promille durch die Stadt. Das Amtsgericht verurteilt Sabrina S. wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 55 Euro (3300 Euro) sowie einer 15-monatigen Fahrerlaubnissperre. „Die ist sowieso theoretisch“, meint die Vorsitzende. „Bevor Sie neue Papiere bekommen, müssen Sie die medizinisch-psychologische Untersuchung bestehen.“ „Die Statistik besagt, man fährt zehnmal betrunken, ehe man einmal erwischt wird“, plaudert die Amtsrichterin aus dem Nähkästchen, lässt sodann den nächsten Verkehrssünder aufrufen. Auch Gerd G.* ( 2) schiebt persönliche Probleme vor, die ihn veranlassten, sich auf 1,92 Promille hochzutrinken. „Ich hatte meine geschiedene Frau am ersten Weihnachtsfeiertag zum Essen eingeladen und hoffte, dass wir uns wieder näher kommen könnten“, so der Mitarbeiter eines Landtagsabgeordneten. Als dies nicht klappte, die Frau wieder weg war, habe er zuerst eine Flasche Wein geöffnet, danach eine zweite. Irgendwann sei ihm eingefallen, er müsse die Fische eines verreisten Bekannten füttern, sich in seinen VW gesetzt. Die Polizei machte der Fahrt in der Zeppelinstraße ein Ende. Das Urteil: 30 Tagessätze a 40 Euro (1200 Euro) Geldstrafe sowie acht Monate Fahrverbot. Auch Gerd G. wird um den „Idiotentest“ nicht herumkommen. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })