Landeshauptstadt: Prozess gegen Kapitän
Kein Verfahren gegen Ehemann nach Bootsunglück
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Marquardt - Ein tödliches Unglück mit einem Thüringer Boot im Potsdamer Schlänitzsee im Sommer 2010 wird nur für den Kapitän eines Frachtkahns juristische Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat inzwischen beide Verfahren gegen die Partner der Opfer eingestellt. Zuletzt hatte sie vor allem noch eine mögliche Schuld des 69-Jährigen geprüft, der das Segelboot zum Unglückszeitpunkt gesteuert hatte. Angesichts der dramatischen Folgen des Unfalls hat die Behörde jedoch von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen und das Verfahren eingestellt, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Der Mann hat neben seiner Frau auch seine Tochter verloren. Für ihren Tod soll sich nun am 25. September der Kapitän des Frachters verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen fahrlässige Tötung vor. Laut Anklage fuhr der Kapitän am 27. Juni 2010 auf das Segelboot der Thüringer auf, weil er den Fahrweg nicht genügend beobachtet hatte. Der Frachtkahn hatte das Boot der Segler aus dem Wartburgkreis gerammt. Das Schiff sank, Mutter (64) und Tochter (42) kamen ums Leben. Ihre Partner überlebten das Unglück unverletzt. Details sollen im Prozess vor dem Schifffahrtsgericht des Amtsgerichts Brandenburg/Havel geklärt werden, das landesweit für derartige Verfahren zuständig ist. dpa
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