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Landgericht Potsdam: Prozess gegen Pogida-Gründer Müller verschoben

Pogida-Gründer Christian Müller sollte sich am heutigen Montag im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Potsdam wegen Körperverletzung verantworten. Weil sein Verteidiger Wolfram Nahrath krank ist, wird der Prozess verschoben.

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Potsdam - Für Pogida-Gründer Christian Müller dürfte es eine willkommene Terminverschiebung sein: Das gegen ihn geführte Strafverfahren am Landgericht Potsdam wurde am Montagmittag kurzfristig verschoben. Der Grund: Sein Verteidiger, der Neonazi-Szene-Anwalt Wolfram Nahrath, ist krank. Der frühere Anmelder der Pogida-Demonstrationen ist in dem Berufungsverfahren wegen Körperverletzung angeklagt, eine Haftstrafe ohne Bewährung nicht unwahrscheinlich. Schon in erster Instanz war er zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers soll die Verhandlung am 15. Mai nachgeholt werden.

Müller soll andere Partygäste verprügelt haben - darunter einen 16-Jährigen

Grund für das Verfahren ist ein Vorfall bei einer Silvesterparty 2014/15. Als es schon Neujahr war, soll sich Müllers Kampfhund mit einem anderen Hund eine wilde Beißerei geliefert haben. Als er die Tiere auseinanderbringen wollte, soll er gebissen worden und daraufhin in Rage geraten sein. In der Folge verprügelte er nach Auffassung des Amtsgerichts zwei andere Partygäste, die erhebliche Verletzungen davontrugen – darunter ein 16-Jähriger. Müller selbst will mit der Berufung eine erneute Freiheitsstrafe verhindern. Erst 2013 war er vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen worden, die er wegen gefährlicher Körperverletzung absaß, nachdem er einem Mann über Stunden gefoltert hatte. Die Staatsanwaltschaft hingegen will im Berufungsverfahren eine längere Haftstrafe erreichen, in erster Instanz hatte sie 16 Monate gefordert.

Relevant für das Verfahren war in erster Instanz vor allem das dicke Vorstrafenregister des Pogida-Gründers, darunter mehrere Urteile aus den letzten Jahren wegen Körperverletzungs-Delikten. Im internen Datensystem der Polizei befinden sich wie berichtet sogar mehr als 170 Verfahren zu Müller. Im vergangenen Sommer verprügelte er dann auf offener Straße seine Lebenspartnerin – mitten in der Potsdamer Innenstadt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aufgrund eines öffentlichen Interesses. Intern hatten Beamte schon damals größtes Unverständnis für den jahrelang nachsichtigen Umgang der Justiz mit dem Intensivstraftäter geäußert.

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