BUNDESRECHNUNGSHOF: Prüfbericht: Stiftung hat „unwirtschaftlich“ saniert
In seinem aktuellen Prüfbericht für das Jahr 2006 hat der Bundesrechnungshof (BRH) die Ausgabepraxis der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten scharf kritisiert. Veröffentlicht wurde der mehr als 200-seitige Prüfbericht bereits im November vergangenen Jahres.
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In seinem aktuellen Prüfbericht für das Jahr 2006 hat der Bundesrechnungshof (BRH) die Ausgabepraxis der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten scharf kritisiert. Veröffentlicht wurde der mehr als 200-seitige Prüfbericht bereits im November vergangenen Jahres. Darin empfiehlt der BRH, für die Schlösserstiftung ein „effizientes Überwachungsinstrument“ einzuführen und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei allen Baumaßnahmen der Stiftung zu beteiligen.
Hintergrund ist die Feststellung des BRH, die Schlösserstiftung habe in den vergangenen Jahren „unwirtschaftlich“ agiert. Bereits im Jahr 2000 habe der BRH festgestellt, dass die Stiftung „zahlreiche Baumaßnahmen – Neues Palais, Marmorpalais, Schloss und Marstall Babelsberg, Friedenskirche, Neue Orangerie und Sanssouci – durchgeführt hatte, ohne vorher deren Zustand grundlegend erfasst und den Sanierungsbedarf bestimmt zu haben“.
Am Neuen Palais habe die Stiftung mit Ausgaben von bis dahin rund 7,7 Millionen Euro Teile der Gebäudehülle saniert, dennoch sei diese „auch nach zehnjähriger Bauzeit nicht in einem langfristig einwandfreien Zustand“.
Die Stiftung habe weder den Zustand der Bausubstanz abschließend erfasst noch ein Gesamtkonzept zur Nutzung des Neuen Palais entwickelt. Gleichwohl habe sie einen aufwändigen unterirdischen Besuchereingang geplant. Ab dem Jahre 2002 sollte nach Angaben des BRH deshalb die staatliche Bauverwaltung des Landes Brandenburg die Stiftung bei Bauvorhaben unterstützen und „die Baudurchführung stichprobenweise prüfen“. Der BRH habe aber festgestellt, „dass entgegen der Zusicherung die staatliche Bauverwaltung seit dem Jahre 2002 die Baumaßnahmen der Stiftung nicht oder nur in geringem Maße baufachlich begleitet hat“. Baumaßnahmen hätten sich bis zu neun Jahre hingezogen, obwohl relativ geringe Bausummen umzusetzen waren.
Auch am Neuen Palais habe die Stiftung eine im Jahre
1997 genehmigte Baumaßnahme weitergeführt. Die bewilligten Kosten von rund 1,1 Millionen Euro seien bis Ende 2004 um nahezu die Hälfte überschritten gewesen, doch waren die Ursachen
für die Schäden noch immer nicht erfolgreich behoben. Die Stiftung habe es unterlassen, die erheblichen Abweichungen
vom genehmigten Bauvorhaben wie vorgeschrieben erneut baufachlich prüfen zu lassen. Sie habe weder ein Nutzungskonzept noch ein Gesamtkonzept für die Grundsanierung des Neuen Palais fertig gestellt, obwohl sie in den vergangenen 15 Jahren Honorare in Höhe von 600 000 Euro für entsprechende Planungen gezahlt hatte, so der Bundesrechnungshof. SCH
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