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Aus dem GERICHTSSAAL: Prügelnde Ehefrau nur abgewehrt?

Körperverletzung nicht nachweisbar / Freispruch

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Aus dem GERICHTSSAALKörperverletzung nicht nachweisbar / Freispruch Ende vorigen Jahres stand Muena K. (46) vor den Trümmern seiner Ehe. Dann wurde der in Potsdam wohnende Kongolese arbeitslos. Finanzielle Sorgen kamen hinzu. Kurz zuvor hatte er allerdings einen Kredit für ein Auto aufgenommen. Der Familienvater schloss mit seiner arbeitenden Noch-Gattin einen Kompromiss: Wenn er die Miete für die gemeinsame Wohnung in der Waldstadt zahle, solle sie die Raten für den Kredit übernehmen. Das klappte anfangs auch reibungslos. Dann lernte Muena K. eine andere Frau kennen. Das erzürnte die Mutter seiner drei Kinder dermaßen, dass sie ihn aus der Wohnung werfen wollte. Und sie kündigte ihm an, fortan keinen Cent mehr für den Kredit zu begleichen. „Am 7. November versuchte ich, die Angelegenheit in Ruhe mit ihr zu klären“, berichtete der wegen Körperverletzung Angeklagte gestern vor dem Amtsgericht. „Erst haben wir Kaffee getrunken und miteinander geredet. Plötzlich rastete sie aus, kippte mir den Kaffee ins Gesicht und warf die Tasse hinterher. Ich konnte mich ducken. Aber sie nahm sich eine Flasche und zielte erneut in meine Richtung.“ Kurzentschlossen habe er sämtliche in Frage kommenden Wurfgeschosse in die Küche gebracht, so Muena K. Die Wütende sei hinterhergerauscht, habe einen Eierkuchenwender ergriffen und auf ihn eingedroschen. „Ich habe mich nur gewehrt“, betonte der Mann, präsentierte zum Beweis seines Martyriums eine deutlich sichtbare Narbe am Oberkörper. „Laut Anklage sollen Sie Ihre damalige Ehefrau mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, sie sogar mit der Faust in den Körper geboxt haben“, warf der Richter ein. „Sie sollen sie auch hochgehoben und zurück auf den Boden geschleudert haben, wodurch sie sich an der Nase verletzte.“ Muena K. schüttelte heftig den Kopf. „Ich bin gegen Gewalt. Und eine Frau schlage ich schon gar nicht“, beteuerte der Arbeitslose. „Meine Frau hat alle möglichen Küchenutensilien nach mir geworfen und dabei herumgebrüllt. Ich hielt sie fest. Das kann schon etwas kräftiger ausgefallen sein“, räumte der Angeklagte ein. „Sie schrie immer wieder, sie werde alles dafür tun, dass ich die Wohnung räumen muss.“ Ihm sei es lediglich darum gegangen, nicht die Aufmerksamkeit der Nachbarn zu erregen. Die wurden dennoch aufmerksam und riefen die Polizei. Sein Mandant sei inzwischen rechtskräftig geschieden, die Zimmer der Wohnung aufgeteilt, erklärte der Verteidiger. Seit dem Vorfall herrsche Frieden. Den wollte die Ex-Ehefrau von Muena K. offensichtlich nicht aufs Spiel setzen und machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Das Gericht konnte dem Angeklagten die Körperverletzung daher nicht nachweisen. Freispruch. Hoga

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