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Landeshauptstadt: „Pufferzone“ für das Welterbe

Denkmalbereichssatzung für Berliner Vorstadt: „Garantieschein“ für Investitionen

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Denkmalbereichssatzung für Berliner Vorstadt: „Garantieschein“ für Investitionen Berliner Vorstadt – Als ein „großes Osterei mit vielen Pralinen drin“ bezeichnet Elke von Kuick-Frenz die von der Unteren Denkmalschutzbehörde vorgelegte Denkmalbereichssatzung für die Berliner Vorstadt. Wie Potsdams Baubeigeordnete gestern vor Journalisten erklärte, wird mit dieser Schutzsatzung die letzte Denkmalschutz-Lücke um das Potsdamer Weltkulturerbe der Unesco geschlossen. Laut Stadtkonservator Andreas Kalesse reagiert die Stadt mit dieser Satzung „auf wiederholte Anmerkungen der Unesco, die Schutzlücke zu schließen“. Wenn die Stadtverordneten die Satzung nach Ostern befürworten – woran die Bauverwaltung nicht zweifelt – wird es laut Kalesse dann in Potsdam fünf Denkmalbereichssatzungen mit einer Fläche von 1593 Hektar geben – „eine große Pufferzone, die sich um das Weltkulturerbe rankt“. Die Bauverwaltung folgt mit der vorgelegten Satzung für die Berliner Vorstadt nicht nur den Wünschen der Pariser UN-Organisation, sondern auch „der Initiative vor Ort“, so Elke von Kuick-Frenz. Der Verein Berliner Vorstadt ist laut Kalesse einer von über 20 Initiativen in Potsdam, die sich um die Kulturgutbewahrung kümmern. Wie dessen Vorsitzender Peter Daniel auf PNN-Anfrage erklärte, habe sein Verein die Satzung „seit längerer Zeit angemahnt“, nun sei er froh darüber, dass der Charakter des Viertels durch die Satzung künftig bewahrt werden könne. Peter Daniel weiter: „Bauten, die aus der Art schlagen, werden künftig nicht mehr möglich sein.“ Als Beispiel nannte er errichtete Fertigteilhäuser, denn sie „wirken oft fremd“ in dem bau-historisch bedeutsamen und von Kriegszerstörungen weitgehend verschonten Viertel. Der Stadtteil enthält eine hochwertige Bausubstanz von spätklassizistischen Villen, Mietwohn- und Kleinmiethäusern des ausgehenden 19. und 20. Jahrhunderts sowie Landhäuser vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die 1930er Jahre. Für deren Sanierung biete die Denkmalbereichssatzung den Investoren steuerliche Erleichterungen. Diese sei daher mit den Worten Kalesses ein „Garantieschein für zügige Investitionen“. Auch die Satzung für die Nauener Vorstadt sei auf Bürgerwillen erarbeitet worden, Nowawes habe sich durch den baulichen Schutzstatus „zu einem der attraktivsten Gebiete in Potsdam entwickelt“. Für die Neubauten gewährt die Satzung laut Elke von Kuick-Frenz, dass nicht „vergangene Jahrhunderte nachgebaut“, sondern „die Qualität und der Anspruch des 21. Jahrhunderts repräsentiert“ wird. Stadtkonservator Kalesse freut insbesondere, dass die Villa Rumpf in der Ludwig-Richter-Straße 17 – von Wolfgang Joop saniert – im Bereich der Denkmalschutzsatzung für die Berliner Vorstadt liegt. Fritz Rumpf, einst ehrenamtlicher Stadtrat, habe 1920 die erste große Satzung zum Schutz des Stadtbildes durchgesetzt. Diese löste eine entsprechende königliche Richtlinie von 1787 ab. Die nun erstellte Satzung für das Viertel zwischen dem Heiligen und dem Tiefen See sieht Kalesse als „kleine Verneigung“ vor Fritz Rumpf.

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