Landeshauptstadt: Punktsieg für das Kuze im Miet-Prozess Betreiber streiten vor dem Landgericht
Die Debatte um freie Räume für Kultur in Potsdam tobt gerade – dabei geht es um die Proberäume und Ateliers in der Alten Brauerei. Ein Rechtsstreit um das studentische Kulturzentrum Kuze zeigt allerdings auch, dass freie Räume allein noch lange keine Kultur absichern.
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Die Debatte um freie Räume für Kultur in Potsdam tobt gerade – dabei geht es um die Proberäume und Ateliers in der Alten Brauerei. Ein Rechtsstreit um das studentische Kulturzentrum Kuze zeigt allerdings auch, dass freie Räume allein noch lange keine Kultur absichern. Um Forderungen in Höhe von 400 000 Euro streiten sich momentan die Studierendenschaft der Uni Potsdam und eine Schweizer Firma vor Gericht.
Der Fall ist kompliziert und zeigt, dass es auch dann Probleme geben kann, wenn die Stadt bei der Unterstützung mit privaten Investoren kooperiert. Im Fall des Kuze war das eine Firma aus dem Umfeld des Berliner Immobilienunternehmers Dietrich Garski. Der gehörte das Areal – bis sie im Jahr 2012 Insolvenz anmeldete und das Kuze an das Studentenwerk verkaufte. Jetzt aber meldet die Schweizer Solid Verwaltungs AG als neuer Forderungsinhaber Ansprüche in Höhe von 400 000 Euro an. Dabei soll es sich um offene Zahlungen aus alten Verträgen handeln.
Am Mittwochvormittag verhandelte das Potsdamer Landgericht über den Fall zwischen Studierendenschaft und Solid AG. Im Kern ging es um die Frage, ob Verpflichtungen aus dem alten Vertrag auf den neuen Eigentümer übergegangen sind. Die 400 000 Euro seien durch Sanierungskosten entstanden, ein Darlehen also, das die Kuze-Betreiber somit nicht zurückzahlen – so nennt es der Klägeranwalt. Eine versteckte Mietzahlung nennt es Kuze-Anwalt Thomas Zippel: Durch eine Sonderkündigungsklausel seien die Ansprüche mit dem Ende des alten Mietvertrages hinfällig. Auch die Richterin sah in dem im Vertrag festgeschriebenen Sonderkündigungsrecht den springenden Punkt: „Ein Darlehen würde nicht mit dem Ende eines Mietvertrags ablaufen“, sagte sie in Richtung Kläger. Hätte der damalige Eigentümer tatsächlich 400 000 Euro in Sanierungsmaßnahmen investiert, und sei damit das Risiko eingegangen, dass die Studierenden dieses Darlehen nicht zurückzahlen können, wäre es unsinnig gewesen, einen Mietvertrag mit einer solchen Sonderkündigungsklausel abzuschließen.
Hintergrund sind die Verträge zwischen Kuze und dem damaligen Eigentümer, die über eine Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen wurden. Demnach zahlten die Kuze-Betreiber eine monatliche Miete von zwei Euro pro Quadratmeter sowie jeweils 1 336 Euro zur Refinanzierung von Sanierungskosten. Das Kuze wurde 2004 im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ saniert und 2005 eröffnet. Der Mietvertrag wurde an die studentisch-kulturelle Nutzung gebunden – die allerdings nicht wie ursprünglich geplant im Grundbuch der Stadt verankert wurde. Somit war die kulturelle Nutzung auch nicht über eine mögliche Insolvenz des Eigentümers hinaus abgesichert. Genau die trat dann aber 2012 ein – und die Situation für das Kuze wäre brenzlig geworden, hätte es das Studentenwerk nicht gekauft.
Auf den Vorschlag der Richterin, sich auf einen Vergleich in Höhe von 12 000 Euro zu einigen, wollten sich beide Parteien am Mittwoch nicht einlassen. Der Fall wird damit vor dem Oberlandesgericht noch einmal geprüft. Ariane Lemme
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