Aus dem GERICHTSSAAL: Putzhilfe per Video überführt
Anklage: Schmuck und Kleidung für mehrere Tausend Euro gestohlen
Stand:
Die Anklage beziffert den Wert der gestohlenen Gegenstände mit mindestens 2500 Euro. Doch er dürfte noch weitaus höher liegen. Polizeibeamte hielten mehrere Brillanten in einem silberfarbenen Ohrstecker für „Glassteinchen“, listeten einen 5000 US-Dollar teuren Ehering nicht mit auf.
Während ihrer Tätigkeit als Haushaltshilfe soll Nadja N.* (40) zwischen dem 23. August und dem 26. September vorigen Jahres Schmuck, Kleidung und Parfüm ihrer Kleinmachnower Arbeitgeberin Laura L.* entwendet haben. Mindestens dreimal – so die Staatsanwaltschaft – habe die Potsdamerin lange Finger gemacht. Die von ergänzender Sozialhilfe Lebende bestritt die Taten vor Gericht. Doch eine im Ankleidezimmer der Kleinmachnowerin installierte Videokamera überführte Nadja N. zweifelsfrei. Amtsrichterin Waltraud Heep verurteilte die mehrfache Mutter am Montag zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je zehn Euro (700 Euro). Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung beantragt.
„Wenn ich da war, war Frau L. auch immer anwesend. Wie sollte ich da etwas stehlen?“, fragte die Angeklagte. „Und warum? Wir haben uns gut verstanden, über alles Mögliche unterhalten und zusammen Kaffee getrunken.“ Ihrer Ansicht nach wolle Laura L. sie nur schlechtmachen, da sie deren Annäherungsversuch abgewehrt habe. Die Kleinmachnowerin habe ihr ab und zu Modeschmuck geschenkt, auch mal ein Kleid ausgeborgt, da sie die gleiche Konfektionsgröße haben. „Und das Parfüm von Dior gefiel Frau L. nicht. Deshalb habe ich es zum Geburtstag bekommen.“
Doch es war beileibe kein Modeschmuck, den die Beamten während der Durchsuchung der Potsdamer Wohnung der Angeklagten fanden. Zahlreiche goldene Ketten, Ringe und Ohrstecker, aber auch Designerjeans, Kleider und Jacken, befinden sich inzwischen wieder im Besitz der rechtmäßigen Eigentümerin.
„Den Rest, und das waren die wertintensivsten Dinge, hat sie wohl verkauft“, mutmaßte das Diebstahlsopfer Laura L. (43) im Zeugenstand. „Am Anfang habe ich gedacht, ich hätte die Sachen verlegt.“ Doch als eine teure Uhr fehlte, kurz nachdem die Angeklagte bei ihr geputzt habe, sei ihr ein Verdacht gekommen. Deshalb sei eine Überwachungsanlage im Ankleidezimmer ihres Hauses installiert worden.
Das in der Verhandlung vorgeführte Video zeigt die Haushaltshilfe beim Anprobieren von Schuhen ihrer Arbeitgeberin. Dann durchwühlt sie ein Schmuckkästchen, nimmt etwas heraus. „Ich habe lediglich etwas hineingelegt“, behauptete die Angeklagte. „Frau L. ist so unordentlich, die lässt ihren Schmuck überall rumliegen.“ Amtsrichterin Heep nahm ihr den Wind aus den Segeln. „Wir haben alle Augen im Kopf. Es gibt keinen Zweifel an den Diebstählen.“ Allerdings sei zugunsten der Angeklagten davon auszugehen, dass sie den wahren Wert des Schmucks nicht erkannte. (*Namen geändert.) HoGa
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