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Landeshauptstadt: „Pyrrhussieg“ am Griebnitzsee

Vorerst kann die Stadt alle baulichen Veränderungen am Uferweg wieder rückgängig machen. Vorerst

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Vorerst kann die Stadt alle baulichen Veränderungen am Uferweg wieder rückgängig machen. Vorerst Als Richter Jürgen Steiner die Vertreter der privaten Griebnitzsee-Anlieger vor dem Verwaltungsgericht darauf aufmerksam machte, dass er ihren Antrag ablehnen werde, sagte einer der Anwälte schmunzelnd: „ aber mit einer schönen Begründung“. Und so kam es, dass die Villenbesitzer gestern den Gerichtssaal mit einer Niederlage verließen – und dennoch sehr zufrieden wirkten. Denn die Langzeitwirkung des Urteils könnte sich zum Desaster für die Stadt entwickeln. Zunächst einmal ist gestern der Antrag zweier Grundstücksbesitzer abgelehnt worden es der Stadt zu verbieten, auf ihren Grundstücken bauliche Veränderungen zu beseitigen. Im Umkehrschluss: Die Stadt hat zur Zeit das Recht alle Veränderungen rückgängig zu machen, zum Beispiel wenn Anlieger den Uferweg erneut, wie am 30. September geschehen, mit Zäunen absperren sollten. Doch für Christoph J. Partsch, Anwalt von einem der Anlieger, ist dies ein „Pyrrhussieg“ für die Stadt. Denn der Prozess sei im Sinne der Antragsteller verlaufen, sagt er. Die Ausführungen von Richter Steiner sowie das Urteil selbst geben Partsch auch allen Grund zu dieser Annahme. So stellte der Vorsitzende der 10. Kammer des Verwaltungsgericht gleich mehrfach klar, dass sich die Stadt zu Unrecht darauf beruft, dass der Uferweg öffentlich gewidmet sei. „Das ist er nicht“, sagte Steiner. Zwar habe die Stadt Potsdam 1990 beschlossen, der Uferbereich am Griebnitzsee solle Erholungsgebiet werden, doch zu keinem Zeitpunkt habe die Stadt Zugriff auf das 80 000 Quadratmeter großen Areal gehabt. Dies habe das Bundesverwaltungsgericht letztmalig Ende 2003 per Urteil festgestellt. Damit dürfte aber das Hauptargument der Stadt, die den Uferbereich weiterhin für eine öffentliche Nutzung kaufen möchte, hinfällig sein. Zumal auch eine öffentliche Widmung des Uferweges im verkehrstechnischen Sinne laut Steiner nie stattfand. Und da der Fußgänger- und Radfahrerweg nie eine öffentliche Straße war, sei die Stadt auch nicht berechtigt gewesen, die am 30. September errichteten Sperrzäune auf den Privatgrundstücken abzureißen. Derzeit jedoch, so heißt es im Urteil, gelte die Veränderungssperre vom 1. Oktober, sei es daher aus bauplanungsrechtlichen Gründen verboten, bauliche Anlagen zu beseitigen oder zu errichten. Doch Richter Steiner ließ zugleich durchblicken, dass die Veränderungssperre „vielleicht nicht ganz rechtens“ sei. Das alles lässt die Anlieger und ihre Anwälte frohlocken. Wegen der festgestellten illegalen Abrissmaßnahme vom 30. September soll die Stadt nun Schadensersatz zahlen. Die Anlieger planen zudem, die Veränderungssperre juristisch zu kippen, was ihnen dann theoretisch die Möglichkeit böte, den Weg doch zu sperren. Und die Oberfinanzdirektion Cottbus wird wohl erfolgreich gegen eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Cottbus vorgehen, mit der der Verkauf der Ufergrundstücke an private Anlieger gestoppt wurde. Der Stadt fehlt offenkundig das wichtigste Argument für den eigenen Erwerb: nachweislich öffentliches Interesse – laut Mauergesetz müssten die Grundstücke nun doch an private Erwerber gehen. Deren Vertretung, die Initiative „Historische Uferregion Griebnitzsee“, ließ gestern verlauten, dass „wir nach wie vor für die öffentliche Durchwegung der historischen Gärten sind“. Wolfhard Kirsch: „Es wäre jedoch an der Zeit, dass die Stadt nicht länger mit unnötigen Prozessen die Vergleichsbereitschaft der Alteigentümer und Anlieger strapaziert.“

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