Aus dem GERICHTSSAAL: Rache der Noch-Gattin
Vorwurf des Würgens und ausgesprochener Todesdrohungen frei erfunden
Stand:
Der Anklagevorwurf klingt dramatisch. Am 5. Juni vorigen Jahres, gegen 19 Uhr, soll Lutz L.* (53) seine Ehefrau mit einer Hand gewürgt, ihr mit der anderen Mund und Nase zugehalten haben. Nur einmal während der über eine halbe Minute dauernden Tortur habe der Steinmetz seinen Griff gelockert, so dass die Frau kurz nach Luft schnappen konnte. Dabei soll er gedroht haben: „Ich bringe dich um, und die Wohnung deines Freundes werde ich anzünden.“ Dieser Vorfall soll die Angestellte so belastet haben, dass sie einen Monat lang krankgeschrieben werden musste.
„Ich habe meine Frau nicht angerührt“, beteuerte der Vater zweier erwachsener Kinder gestern vor Gericht. „Die ganze Geschichte ist von ihr frei erfunden. Wir haben uns lediglich gestritten. Aber das ist schon fast normal.“ Eigentlich – so der wegen Körperverletzung und Bedrohung mit einem Verbrechen Angeklagte – lebe er seit acht Jahren von der Gattin getrennt, bis vor zwei Monaten allerdings noch unter einem Dach. „Aha, Wohngemeinschaft mit Trauschein“, warf die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft lakonisch ein. Dann hakte sie nach: „Was war nun der Anlass Ihres Streits am 5. Juni?“ „Geld“, antwortete Lutz L. „Ich hatte noch 200 Euro von ihr zu kriegen. Die brauchte ich ganz dringend an diesem Tag.“ Letztendlich habe er sie auch bekommen. Aber eben erst nach diversen Beschimpfungen, gab der Mann freimütig zu. Allerdings habe er der Noch-Gattin nicht angekündigt, die Behausung ihres neuen Partners abzufackeln. Und mit dem Tod bedroht habe er sie auch nicht. „Die Frau ist gar nicht ernsthaft einzuschüchtern. Die wiegt 130 Kilo und kann Judo. Ich habe ihr lediglich ein paar Sachen an den Kopf geworfen, die man sagt, wenn man jemanden nicht mehr mag.“ Im Übrigen sei sie es, die zu Tätlichkeiten neige, berichtete der Angeklagte. „Sie schmeißt schon mal mit Tellern. Einmal hat sie mich geschlagen und dermaßen im Gesicht verletzt, dass ich zum Arzt musste.“
Luise L.* (47) – die getrennt lebende Ehefrau des Angeklagten - machte von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Dabei hatte sie Lutz L. bei der Polizei angezeigt, den vermeintlichen Übergriff in allen Einzelheiten beschrieben. Später gab die Frau dann zu, alles sei „erstunken und erlogen“ gewesen. Damals habe Wut sie zu einer Falschaussage verleitet. Inzwischen habe sie sich mit Lutz L. geeinigt und kein Interesse mehr daran, dass er bestraft werde.
„Fest steht, es gab eine verbale Auseinandersetzung“, resümierte der Verteidiger. „Die war wohl von wenig schmeichelhaften Worten begleitet. Aber das ist nicht strafbar. Körperverletzung ist meinem Mandanten jedenfalls nicht nachzuweisen.“ Das sah das Gericht unter Vorsitz von Francois Eckardt ebenso. Freispruch! (*Namen geändert.) Hoga
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