Aus dem GERICHTSSAAL: Rachefeldzug zu nächtlicher Stunde
Händler mit Knüppel verprügelt/Angeklagter: Situation eskalierte/ Bewährung und 200 Sozialstunden
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Aus dem GERICHTSSAALHändler mit Knüppel verprügelt/Angeklagter: Situation eskalierte/ Bewährung und 200 Sozialstunden Ralf B.* (32) lag am Abend des 28. August vorigen Jahres nichts ahnend auf seiner Couch, als drei ihm nicht gänzlich unbekannte Personen in seinen Bungalow eindrangen. Einer der ungebetenen Gäste hielt die Freundin des Hausherrn fest, ein anderer zog ihm einen Knüppel über den Kopf. Der Dritte stand Schmiere. Als das Trio die Laube verließ, ging deren Tür zu Bruch. So die Schilderung des Überfallopfers vor Gericht. David A.* (25) – angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung – erhellte nun die Vorgeschichte: Ralf B. habe seinem jüngeren Bruder Tino* einen Satz Felgen für sein Auto verkauft. Da selbige mangelhaft waren, habe Tino nicht den vollen Preis gezahlt. Dies habe Ralf B. gewurmt. Wenig später sei das Hinterrad von Tinos Auto abgebaut und im fahrbaren Untersatz von Ralf B. gefunden worden. Dessen Freundin habe zugegeben, das Rad als Pfand für das ausstehende Geld abmontiert zu haben. „Da haben Sie zu nächtlicher Stunde einen Rachefeldzug gestartet?“, vermutet Amtsrichterin Judith Janik. Der Angeklagte entgegnet, sie hätten sich spontan entschlossen. Dann sei die Situation eskaliert. „Aber ich habe nicht geschlagen, das war Bobby*. Mein Bruder hielt die Freundin von Ralf B. fest, das stimmt.“ Den richtigen Namen von Bobby kenne er leider nicht, so David A. Ralf B. ist sich im Zeugenstand 100-prozentig sicher, von dem Angeklagten mit dem Knüppel verprügelt worden zu sein. „Ich wollte mich gerade aufrichten, da verspürte ich den ersten Hieb am Hinterkopf“, erinnert sich der Händler. Wenig später sei ihm mit Wucht ein weiterer Schlag gegen den Körper versetzt worden. Der Arzt im Krankenhaus attestierte ihm eine Kopfplatzwunde, diverse Hämatome sowie Verdacht auf Milzriss. Letzterer bestätigte sich glücklicherweise nicht. „Es gibt keine Anhaltspunkte, dass das Opfer den Angeklagten zu Unrecht beschuldigte“, resümiert die Richterin. Die Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung liege bei sechs Monaten. Dabei könne es im konkreten Fall allerdings nicht bleiben. „Sie sind zu dritt abends in den privaten Wohnbereich von Ralf B. eingedrungen“, gibt sie zu bedenken. Das Urteil: Acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga
Hoga
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