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Aus dem GERICHTSSAAL: Randale im Sozialamt

Ausländer fühlte sich ungerecht behandelt/Geldstrafe

Stand:

Behördengänge gestalten sich oft schon für Einheimische schwierig. Ausländer sehen sich mitunter schier unüberwindlichen Hindernissen gegenüber. So auch Gibrilla Y. (22) aus Sierra Leone. Der in Deutschland Geduldete stattete am 9. Juni dieses Jahres dem Sozialamt einen Besuch ab, um dringende Finanzangelegenheiten zu klären. Die Sachbearbeiterin wies ihn auf fehlende Unterlagen hin, schickte ihn zur Sparkasse. Dort erfuhr er, sein Konto sei erloschen, er müsse erneut ins Sozialamt. Als der Farbige auch hier kein Geld erhielt, rastete er aus.

Gestern saß Gibrilla Y. wegen Körperverletzung auf der Anklagebank. „Ich habe niemanden geschlagen. Ich habe mich lediglich gewehrt“, beteuerte der junge Mann, der nie eine Schule besuchte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm allerdings vor, einem Sicherheitsmitarbeiter des Sozialamtes einen Faustschlag aufs Auge versetzt zu haben, betont das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.

„Die Tür zum Zimmer der Sachbearbeiterin stand offen. Sie bat den Angeklagten mehrfach, den Raum zu verlassen. Aber der dachte gar nicht daran und plusterte sich mächtig auf“, berichtete Sicherheitsmitarbeiter Nico T. (28) im Zeugenstand. „Die Situation war ziemlich brisant.“ Um die Atmosphäre zu entkrampfen und etwaige Gefahren von seiner Kollegin abzuwenden, habe er einen zweiten Security-Mann um Unterstützung gebeten. „Wir laufen Streife und werden bei Notfällen gerufen“, umriss Olaf Sch. (42) seine Tätigkeit im Sozialamt. An jenem Frühsommertag sei er von seinem Kollegen alarmiert worden. „Ich forderte den Mann ebenfalls zum Gehen auf. Da schmiss er wutentbrannt seine Jacke auf den Fußboden.“ Daraufhin sei er von ihm und seinem Kollegen ergriffen und aus dem Zimmer geschoben worden. „Plötzlich drehte er sich um und schlug mich ins Gesicht.“ Als die zu Hilfe gerufenen Polizisten dem Wüterich Handschellen anlegen wollten, fielen diverse Handys und ein Pfefferspray aus seiner Hosentasche, erinnerte sich der Zeuge.

Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft glaubte den Aussagen der Sicherheitsleute. Ihr Antrag: eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je fünf Euro. Die Verteidigerin hielt dagegen: „Ich habe große Zweifel, dass mein Mandant den Schlag zielgerichtet geführt hat.“ Der Richter war sich sicher: „Der Angeklagte wollte denjenigen treffen, der ihn festhielt.“ Das Urteil: 50 Tagessätze a sechs Euro. Danach klickten die Handschellen. Gibrilla Y. wurde zurück ins Gefängnis gebracht, wo er in anderer Sache in Untersuchungshaft sitzt. Hoga

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