Aus dem GERICHTSSAAL: Rangelei um verschlossene Tür Wachschutzmitarbeiter am Daumen verletzt
„Sie haben sich offenbar beide nichts geschenkt“, konstatiert die Amtsrichterin nach Abschluss der Beweisaufnahme. „Eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je zehn Euro ist daher angemessen.
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„Sie haben sich offenbar beide nichts geschenkt“, konstatiert die Amtsrichterin nach Abschluss der Beweisaufnahme. „Eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je zehn Euro ist daher angemessen.“ Laut Strafbefehl sollte Titus T.* aus Kenia wegen Körperverletzung ursprünglich 700 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, einen Wachschutzmitarbeiter des Asylbewerberheims Am Schlaatz bei einer Rangelei so verletzt zu haben, dass der Mann sechs Wochen lang krankgeschrieben war. Dagegen legte der Mann mit den Rastalocken Einspruch ein.
Vor Gericht werden die Ereignisse des 24. März vorigen Jahres noch einmal lebendig: Titus T. – mit 2,21 Promille gut betrunken – ärgert sich über die ins Schloss gefallene Tür seines Zimmers. Wutentbrannt tritt er gegen das Hindernis und die Wand, lässt sich von dem alarmierten Security-Angestellten nicht beruhigen. Es kommt zum Wortgefecht, anschließend zu einer Rangelei. Nach deren Ende kann der Wachschutzmitarbeiter den Daumen seiner rechten Hand nicht mehr bewegen. Er geht zum Arzt. Der attestiert ihm unter anderem einen Sehnenabriss, der nur langsam heilte. Noch heute verspürt der Verletzte beim Schreiben ein Taubheitsgefühl in dem betreffenden Finger.
„Ich habe den Wachmann beleidigt und weggeschubst, nachdem er mein Basecap heruntergerissen hat. Da ist er nach hinten gestolpert“, räumt Titus T. zu Prozessbeginn ein, betont dann allerdings: „Für mich ist unerklärlich, wie er sich dabei an der Hand verletzt haben soll.“ Er habe zwar getrunken, so Titus T. „Aber so eine Sache vergisst man nicht so schnell“, sagte er.
Wachschutzmann Robert R.* (34) hat den tobenden Angeklagten noch deutlich vor Augen. „Ich sagte, ich müsse erst einen Dietrich holen, um die Tür zu öffnen, deren Schlüssel quer von innen im Schloss steckte“, erzählt er im Zeugenstand. „Er ließ sich nicht beruhigen, ging erst mit Worten, dann mit Fäusten auf mich los.“ Um sich zu wehren, habe er den Wüterich in den Schwitzkasten genommen und „zu Boden gebracht“. Den Schmerz in seinem Daumen habe er erst danach wahrgenommen. „Der Bewohner hat sich später bei mir entschuldigt. Wir haben jetzt wieder ein ganz entspanntes Verhältnis zueinander“, schätzt der Zeuge ein. Titus T. - bislang wegen Ladendiebstahls, Trunkenheit im Verkehr und Bedrohung mit dem Gesetz in Konflikt geraten – könne daher mit einer relativ milden Geldstrafe sanktioniert werden. (*Name geändert.) Hoga
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