Aus dem GERICHTSSAAL: Raub nach der Disko
Gudrun G.* sitzt zusammengesunken vor dem Saal 21 des Amtsgerichts.
Stand:
Gudrun G.* sitzt zusammengesunken vor dem Saal 21 des Amtsgerichts. Sie soll gleich aussagen, was ihr in den frühen Morgenstunden des 18. Januar 2007 widerfuhr. Obwohl inzwischen fast zweieinhalb Jahre ins Land gegangen sind, ist die Putzfrau noch immer traumatisiert. Sie hat Angst, ihrem Peiniger in die Augen zu sehen und das Geschehen erneut in Worte kleiden zu müssen.
All das wird ihr erspart. Dennis D.* (inzwischen 24) entschließt sich vor dem Schöffengericht wider Erwarten zu einem umfassenden Geständnis. Das bringt ihm eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung ein, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem hat der gelernte Speditionskaufmann 50 Stunden unentgeltlich zu arbeiten und seinem Opfer ein Schmerzensgeld von 600 Euro zu zahlen. Gudrun G.
In der bewussten Nacht vergnügte sich Dennis D. mit Freunden im Waschhaus. Als er die Disko gegen 5.20 Uhr verließ, überkam ihn ein menschliches Bedürfnis. Gudrun G. war auf ihrem Weg zur Arbeit. Ihr missfiel, dass der junge Mann gegen eine Mauer urinierte. Sie sprach ihn an, Dennis D. konterte. Dann folgte er der Reinigungskraft in die Reithalle des Hans- Otto-Theaters, wo sie ihren Dienst beginnen wollte. Er riss die Tür auf, schlug der Frau mit der Faust mehrfach ins Gesicht, trat auf sie ein, nachdem sie durch die Wucht der Hiebe zu Boden gefallen war. Dann entriss er der Wehrlosen die Handtasche. Geld und Mobiltelefon behielt der Räuber für sich, den Rest warf er weg. Gudrun G. erlitt diverse Prellungen. „Mein Mandant bereut, was passiert ist“, erklärt der Verteidiger. Dennis D. – schlank und hochaufgeschossen – fügt hinzu: „In Zukunft stecke ich die Hände in die Hosentaschen und drehe mich um, damit ich der Auseinandersetzung aus dem Weg gehe. Ich trinke auch nicht mehr so viel. Die Sache tut mir furchtbar leid. Ich wollte das so nicht.“ Sein Bundeszentralregister weist vier Eintragungen wegen Körperverletzung, aber auch wegen Erpressung sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auf. „Da war immer Alkohol im Spiel“, räumt der Angeklagte ein. „Mein Mandant ist entschlossen, mit seiner Vergangenheit abzuschließen. Er ist froh, dass es endlich zur Verhandlung gekommen ist. Er ist auch mit dem Urteil einverstanden“, betont der Verteidiger. So beginnt die Bewährungszeit zu laufen. (*Namen geändert.) Hoga
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