Aus dem GERICHTSSAAL: Räuber muss neun Monate hinter Gitter
Anklage: Angestellte bedroht, um im Besitz des Diebesgutes zu bleiben
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Bei Benjamin B. (Name geändert) scheint Hopfen und Malz verloren. Im Verlaufe seines 23-jährigen Lebens musste sich der Arbeitslose bereits wegen Sachbeschädigung, Vortäuschens einer Straftat, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Volksverhetzung vor Justitia verantworten. Drei Verfahren wegen gemeinschaftlichen Raubes sowie Körperverletzung wurden eingestellt. Zu seiner neuesten Verhandlung wird er in Handfesseln vorgeführt. Benjamin B. sitzt derzeit eine widerrufene Bewährung ab. Und – um es vorwegzunehmen – die Zeit hinter Gittern wird sich für den zweifachen Vater um neun Monate verlängern. Das Schöffengericht befand ihn des räuberischen Diebstahls schuldig, wenn auch in einem minder schweren Fall.
Rückblende: Es ist der 25. Juli 2005, 20 Uhr. Benjamin B., stark angetrunken, betritt den REWE-Markt im Meisenweg, steckt sich Mettwurst, Apfelwein, Schnaps, Plastikbesteck und eine Zeitschrift in die Jackentasche. Dann verlässt er das Geschäft. Am Ausgang wird er von einem Mitarbeiter angesprochen, des Diebstahls verdächtigt. Benjamin B. baut sich vor dem Angestellten auf, droht, „ihm ein paar in die Fresse zu hauen“, wenn er ihm nicht den Weg freigibt. Ein weiterer Angestellter von REWE kommt seinem Kollegen zu Hilfe. Auch er wird beleidigt und beschimpft. Benjamin B. flüchtet mit seiner Beute im Wert von rund 18 Euro.
Damals, so der Achtklassen-Abgänger, habe er täglich exzessiv getrunken. Auch am Tattag sei er „ganz schön angedröhnt“ gewesen. „Ich weiß nur noch, dass ich von der Polizei festgenommen wurde. Und dass man mir Blut abgenommen hat.“ Ergebnis der Blutprobe: 2,70 Promille. „Keine Ahnung, dass mich jemand angesprochen haben will.“
„Als ich den Mann fragte, ob die Waren bezahlt seien“, reagierte er sehr aggressiv“, erinnerte sich REWE-Mitarbeiter Dirk D. (25) im Zeugenstand. „Er nahm sofort eine Drohhaltung ein. Dann brüllte er herum und bot mir Schläge an. Plötzlich lief er Richtung Straßenbahn. Ich habe dann die Polizei gerufen.“ Mit seinem Kollegen habe er den Flüchtenden verfolgt und beobachtet, wie er einen Plastikbeutel wegwarf. Als Benjamin B. in die Tram einstieg, informierten die beiden Markt-Angestellten den Fahrer. Der wartete so lange, bis die Polizei den vermeintlichen Langfinger in Empfang nahm.
Für räuberischen Diebstahl sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafen zwischen einem und 15 Jahren, im minder schweren Fall zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. Benjamin B. kam mit neun Monaten relativ glimpflich davon. Die Staatsanwältin beantragte, den zahlreich Vorbelasteten eineinhalb Jahre ins Gefängnis zu schicken, da vorhergehende Verurteilungen offensichtlich keinen Eindruck auf ihn gemacht hätten. Hoga
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