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Landeshauptstadt: Rauchverbot im Stadthaus ab März Richtlinie des Oberbürgermeisters befristet auf 2005 Lob von Scharfenberg: zeitgemäße Maßnahme

Ab dem 1. März dieses Jahres gilt ein generelles Rauchverbot innerhalb aller Verwaltungsgebäude der Potsdamer Stadtverwaltung einschließlich ihrer Dienststellen.

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Ab dem 1. März dieses Jahres gilt ein generelles Rauchverbot innerhalb aller Verwaltungsgebäude der Potsdamer Stadtverwaltung einschließlich ihrer Dienststellen. Am 31. Januar erließ Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) eine entsprechende „Richtlinie und Hausordnung zum Nichtraucherschutz in städtischen Verwaltungsgebäuden und am Arbeitsplatz“. Das Rauchverbot in den Diensträumen erstrecke sich der Richtlinie zufolge auf alle Beschäftigten der Stadtverwaltung, auf die Stadtverordneten sowie auf Kunden von Dienststellen der Stadtverwaltung und Besucher, beispielsweise Nutzer des Bürgerservices. Rauchende Besucher können der Häuser verwiesen werden. Begründet wird die neue Richtlinie unter anderem damit, dass Potsdam seit 2002 Mitglied im Gesunde-Städte-Netzwerk Deutschland ist. Anstoß zur Ächtung von Zigaretten in der Verwaltung kam im vergangenen Jahr von der PDS-Fraktion, deren Antrag auf Rauchverbot von den Stadtverordneten angenommen wurde. Der PDS-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg, selbst bekennender Nichtraucher, gab den Anstoß für die Initiative. Er zeigte sich gestern erfreut, dass der PDS-Antrag Erfolg hat: „Die Maßnahme ist zeitgemäß“. Kritisch sehe er aber, dass die Richtlinie nur bis zum Jahresende gültig sei, da der Personalrat ihr nur eine befristete Zustimmung erteilt habe. Scharfenberg forderte die Verwaltungsmitarbeiter auf, eine „innere Bereitschaft“ für das Nichtrauchen in öffentlichen Gebäuden zu entwickeln. Sie sollten einsehen, dass ihre Lebensweise verändert werden muss. Gerade öffentliche Verwaltungen hätten eine Vorbildfunktion gegenüber der Jugend. Dass nun der Oberbürgermeister im Stadthaus nicht mehr rauchen dürfe nannte er eine „angenehme Nebenwirkung“ der Jakobs-Richtlinie. Scharfenberg: Diese sollte nicht mit Sanktionen, sondern durch Überzeugung durchgesetzt werden. Burkhard Exner, Finanzbeigeordneter und Personalchef, sagte, das Rauchverbot sei ein Testversuch, da es auf 2005 befristet ist. Der Personalrat habe zudem „spezieller Räume für die Raucherpause“ gefordert, die es später auch geben werde. Die Verwaltungsmitarbeiter sind verpflichtet, Raucherpausen nachzuarbeiten. Laut Exner sind „keine scharfen Sanktionen“ gegen Mitarbeiter vorgesehen, die gegen das Rauchverbot verstoßen. Man wolle „nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Theoretisch seien jedoch auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur „Beendigung eines Arbeitsverhältnisses“ möglich. Gegen Sünder würden Ermahnungen, später auch Abmahnungen ausgesprochen.

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