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Aus dem GERICHTSSAAL: Rauschgift im Tiefkühlfach

„Verdächtige Holzkiste“ enthielt nur Bausteine / Gericht: Handel erwiesen

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Aus dem GERICHTSSAAL„Verdächtige Holzkiste“ enthielt nur Bausteine / Gericht: Handel erwiesen Daniel D.* (27) vermutet, sein Nachbar habe ihn zu Unrecht angezeigt, um ihm eins auszuwischen. „Ich handle nicht mit Drogen“, beteuert der Potsdamer vehement. „Und dass ich ab und an mal etwas konsumiere, habe ich nie bestritten. Das Zeug, das die Polizisten bei der Hausdurchsuchung fanden, lag schon ewig in den Ecken herum.“ Amtsrichterin Judith Janik glaubt ihm nicht. Zu groß scheint die Menge an Haschisch, die am 29. August 2003 bei Daniel D. unter anderem im Gefrierfach seines Kühlschranks sichergestellt wurde. Zudem fanden die Uniformierten 856 Euro in „szenetypischer Stückelung“, sprich Fünfzig-, Zwanzig-, Zehn- und Fünf-Euroscheine – in einer Schublade. „Das Geld war für Miete, Strom und meinen Geburtstag“, erklärt der Angeklagte. „Ich habe kein Konto und zahle immer alles bar ein.“ Dass ein Teil des „Stoffs“ in seinem Kühlschrank schlummerte, habe er völlig vergessen. „Da liegen manchmal auch Lebensmittel drin, an die ich nicht mehr denke.“ „Wir erhielten einen anonymen Anruf, dass bei Herrn D. mit Drogen gehandelt wird“, erinnert sich der Kripo-Beamte Frank K.* (42) im Zeugenstand. Während der Hausdurchsuchung sei der Angeklagte nicht da gewesen. Seine Lebensgefährtin habe die Tür erst geöffnet, als der Schlüsseldienst schon in Aktion war. In der Wohnung seien neben haschischähnlichen Substanzen und getrockneten Pflanzenteilen, vermutlich Marihuana, auch zwei „Glückspillen“, besagte Geldsumme und eine „verdächtige Holzkiste“ gefunden worden. Letztere – mit Zustimmung der Bewohnerin gewaltsam geöffnet – enthielt aber nur Bausteine. Schon einmal habe er das betreffende Mietshaus in Babelsberg nach einem anonymen Hinweis observiert, allerdings keinen „vermehrten abendlichen Personenverkehr“ festgestellt, der den Verdacht des Drogenhandels erhärtete, so der Polizist. „Haben Sie eine Feinwaage gefunden? Oder Aufzeichnungen über etwaige Abnehmer, die die These des Handels mit Rauschgift stützen würde?“, will der Rechtsbeistand von Daniel D. wissen. Der Polizeizeuge verneint. „Aber eine Kaffeemühle.“ Mit der könne man getrocknete Cannabispflanzen zerkleinern. Der Verteidiger stellt nunmehr den Antrag, die Freundin seines Mandanten zu vernehmen. Sie werde bekunden, dass Daniel D. die Wahrheit gesagt habe. Erwartungsgemäß beteuert die junge Frau, ihr Partner handle selbstverständlich nicht mit Rauschgift. Und von dem Geld in der Schublade gehöre die Hälfte ihr. Das Gericht geht dennoch von einer „Wechselkasse“ aus und verurteilt Daniel D. wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 1040 Euro. (*Name geändert.) Hoga

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