zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Rauschgift unter Polizeiaufsicht

Staatsanwalt forderte hohe Haftstrafen für vermeintliche Bandenmitglieder

Stand:

„Alle sechs Angeklagten zeigten sich geständig. Allerdings war die Beweislage erdrückend“, stellte Staatsanwalt Christian Runde gestern vor dem Landgericht klar. Er beantragte, den 46-jährigen Potsdamer Marco F. wegen bandenmäßigem, gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten zu verurteilen. Zwei andere Bandenmitglieder sollen sechs und drei Jahre hinter Gitter. Drei weitere Angeklagte im Alter zwischen 31 und 27 Jahren leisteten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft „Beihilfe zum bandenmäßigen Handeln“. Sie sollen mit Haftstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und drei Monaten sanktioniert werden.

Als 2007 ein Tippgeber bei der Staatsanwaltschaft anrief, die Vermutung äußerte, dass eine Menge von Amphetaminen aus Holland eingeschmuggelt werden soll, mit der das Land Brandenburg flächendeckend versorgt werden könne, auch den Namen Marco F. nannte, wurde das Landeskriminalamt aktiv. Es hörte die Telefongespräche der Verdächtigen ab. Die machten es den Beamten schwer, wechselten ständig ihre Handys, nutzten unter anderem Mietwagen für die als Umzugstouren deklarierten Drogenfahrten. Das LKA setzte verdeckte Ermittler ein. Einem von ihnen gelang es, das Vertrauen des Hauptverdächtigen Marco F. zu erlangen. Der ließ im August 2009 durch einen der Mitangeklagten 13 Kilo „Speed“ im Gesamtwert von 50 000 Euro an ihn liefern. Rechtsanwalt Karsten Beckmann – er vertritt Marco F. während der seit März laufenden Verhandlung – wandte sich gegen eine „bandenmäßige Begehungsweise“. Er sprach von einer „provozierten Tat der Ermittlungsbehörde“. Als sich der Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft gegen seinen Mandanten und die Mitangeklagten nicht erhärtete, seien verdeckte Ermittler eingesetzt worden. In einem Café der Innenstadt habe sich Marco F. bereit erklärt, „aus Gewinnstreben“ eine größere Menge synthetischer Drogen aus Holland zu besorgen. Jedoch habe zu keiner Zeit Gefahr bestanden, dass die Amphetamine in die Öffentlichkeit gelangen. Sie seien schließlich stets unter Polizeiaufsicht gewesen. Beckmann beantragte, seinen Mandanten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit vier Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen. Auch die übrigen Verteidiger widersprachen der Ansicht der Staatsanwaltschaft, die Angeklagten hätten teilweise als Bande agiert. Sie forderten weitaus mildere Strafen. Laut geltender Rechtsprechung besteht eine Bande aus mindestens drei Personen, die sich für eine gewisse Dauer zur fortgesetzten Begehung von Straftaten zusammengeschlossen haben. Doch Marco F. arbeitete nur mit einem Kompagnon zusammen. Die anderen vier Angeklagten leisteten gelegentliche Helferdienste. Das Urteil soll am 16. April gesprochen werden. Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })