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Aus dem GERICHTSSAAL: Rauschpilze gezüchtet

Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz / Bewährung

Stand:

Ein Kumpel hatte die Idee, Rauschpilze zu züchten und gewinnbringend zu verkaufen. „Mich lockte die Aussicht auf das schnelle Geld. Da habe ich mitgemacht“, gesteht Marko M.* (23) zu Prozessbeginn freimütig. „Jetzt sehe ich ein, es war eine Dummheit.“ Die brachte dem Arbeitslosen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, ein.

Laut Anklage bestellte der Potsdamer am 19. Oktober 2007 über das Internet ein Starterpaket zum Anbau der als Drogen geltenden Pilze und installierte die Aufzuchtanlage in seiner Wohnung. Dann brauchte Marko M. die Sporen nur ordnungsgemäß zu pflegen und darauf zu warten, dass die Pilze aus der Erde schießen. Mindestens 318 Gramm trocknete er, verkaufte sie zum Gesamtpreis von rund 1400 Euro an „unbekannte Personen“, wie es der Staatsanwalt fomuliert. Am 31. Januar dieses Jahres erhielt der Kahlgeschorene dann Besuch von der Polizei. Die beschlagnahmte die Anlage samt der noch übrig gebliebenen Ernte und dem erzielten Gewinn.

„Sie sind haarscharf an einem Verbrechen vorbeigeschlittert“, gibt Amtsrichterin Kerstin Nitsche zu bedenken. „Der rauschauslösende Wirkstoffgehalt der Pilze lag nur knapp unter der Menge, die der Gesetzgeber als nicht mehr gering einstuft.“ Marko M. schaut zerknirscht. Er habe sowieso nicht mehr weitermachen wollen, berichtet er. „Ich wusste ja, dass es verboten ist. Außerdem habe ich mich mit meinem Kumpel zerstritten.“ Nun hoffe er auf einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma, der ihm in Aussicht gestellt worden sei, so Markus M. „Ich wollte aber erst mal abwarten, was bei der heutigen Verhandlung herauskommt.“ Der junge Mann sitzt nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank. Sein Register weist Einträge wegen zahlreicher Diebstähle, gefährlicher Körperverletzung, Verkehrsdelikten sowie Verwendens von Nazisymbolen auf.

Trotz seines Vorlebens müsse Markus M. nicht hinter Gitter, findet die Vorsitzende, stellt ihm allerdings einen Bewährungshelfer an die Seite. Sie hält ihm sein umfassendes Geständnis zugute und ist überzeugt, dass der Angeklagte aus seinem Tun gelernt hat. Markus M. nickt. „Ab und zu kiffe ich zwar mal“, räumt er ein. „Aber ich sehe keine Gefahr der Abhängigkeit.“ Apropos Gefahr: Harmlos ist der Verzehr von Rauschpilzen nicht. Die vor allem bei Jugendlichen in der Technoszene beliebte Droge enthält Halluzinogene, die optische und akustische Wahrnehmungen verstärken bzw.verzerren. In heißer Umgebung, beispielsweise einer Disko, konsumiert, trocknet der Körper durch übermäßige Schweißproduktion aus, es kann zum Hitzschlag kommen. (*Name geändert.) Hoga

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