Sport: RECHT IN KÜRZE
Reduzierte Ware reklamierenDen Sommerschlussverkauf gibt es zwar offiziell nicht mehr – dennoch bietet der Handel derzeit sommerliche Kleidung mit teils hohen Rabatten an. Grundsätzlich gilt: Kunden haben bei herabgesetzten Waren die gleichen Rechte wie beim Kauf von normaler Ware.
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Reduzierte Ware reklamieren
Den Sommerschlussverkauf gibt es zwar offiziell nicht mehr – dennoch bietet der Handel derzeit sommerliche Kleidung mit teils hohen Rabatten an. Grundsätzlich gilt: Kunden haben bei herabgesetzten Waren die gleichen Rechte wie beim Kauf von normaler Ware. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin. Auch reduzierte Kleidungsstücke können reklamiert werden, wenn sie Mängel haben.
Egal, ob mit Rabatt oder zum vollen Preis: Der Verkäufer muss zwei Jahre ab Übergabe dafür einstehen, dass die Ware frei von Mängeln ist. Vom Grundsatz her hat der Käufer allerdings zu beweisen, dass die Ware bei der Übergabe schon mangelhaft war. Nur in den ersten sechs Monaten dreht sich die Beweislast um. Da muss der Verkäufer nachweisen, dass er bei Übergabe einwandfrei geliefert hat.
Ein Recht auf Umtausch fehlerfreier Ware gibt es nicht. Allerdings sind viele Händler kulant und lassen sich nach Vorlage des Kassenzettels darauf ein. tmn
Heimfahrten steuerlich absetzbar
Wer berufsbedingt woanders wohnt, kann für die Heimfahrten 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich absetzen. Begünstigt ist eine Fahrt pro Woche, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin. Laut aktueller Rechtsprechung ist nicht einmal ein Nachweis nötig. Das heißt: Steuerpflichtige können den Betrag unabhängig davon geltend machen, ob tatsächlich Aufwendungen angefallen sind, entschied der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 29/12). Die Aufwendungen können sogar unabhängig von der sonst für die Entfernungspauschale geltenden Grenze von 4500 Euro im Jahr angesetzt werden. Dieser Grenzbetrag gilt nur für tägliche Fahrten zum Arbeitsort. tmn
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