Sport: RECHT IN KÜRZE
Unterhalt an EnkelEine Ersatzhaftung von Großeltern für den Unterhalt ihrer Enkel kommt nicht bereits dann zum Tragen, wenn der grundsätzlich zur Unterhaltszahlung verpflichtete Elternteil nicht leistungsfähig ist. Erforderlich ist auch, dass dem betreuenden Elternteil die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist (OLG Hamm, Az.
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Unterhalt an Enkel
Eine Ersatzhaftung von Großeltern für den Unterhalt ihrer Enkel kommt nicht bereits dann zum Tragen, wenn der grundsätzlich zur Unterhaltszahlung verpflichtete Elternteil nicht leistungsfähig ist. Erforderlich ist auch, dass dem betreuenden Elternteil die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist (OLG Hamm, Az.: II-6 WF 232/12).
Keine Mülltonne auf der Straße
Immobilieneigentümer haben keinen Anspruch darauf, ihre Mülltonnen dauerhaft auf die Straße zu stellen. Das angerufene Gericht verweist unter anderem darauf, dass Mülltonnen auf Straßen Hindernisse darstellen können, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigen können (VG Koblenz, Az.: 4 K 484/12.KO).
Kündigung wegen Böller
Die Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper rechtfertigt die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass es einer vorhergehenden Abmahnung bedarf. Das gilt selbst dann, wenn die Verletzung des Kollegen nicht beabsichtigt, sondern Folge eines fehlgeschlagenen Scherzes war (ArbG Krefeld, Az.: 2 Ca 2010/12).
Eigene Unterschrift notwendig
Ein Testament ist nur dann als eigenhändig geschriebenes formgültig, wenn es auf einer unbeeinflussten Schreibleistung des Erblassers beruht. Dass dies der Fall ist, muss derjenige nachweisen, der sich zur Begründung seines Erbscheinantrags auf die Wirksamkeit des Testaments beruft (OLG Hamm, Az.: I-15 W 231/12).
Vorsicht vor Dachlawine
Ein Hauseigentümer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Dritte vor Dachlawinen zu schützen. Eine solche Verkehrssicherungspflicht trifft ihn nur, wenn besondere Umstände hinzutreten. Als Beispiele nennt das Gericht eine allgemeine Schneelage des Ortes oder die besondere Beschaffenheit und Lage des Gebäudes (OLG Hamm, Az.: I-9 U 119/12).
Keine Überwachung in der Sauna
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Betreiber einer Sauna nicht verpflichtet ist, zur Vermeidung von Unfällen beim Saunabetrieb das körperliche Wohlbefinden der Benutzer in engen Zeitabständen zu kontrollieren. Die Hinterbliebenen einer in der Sauna nach einem Schwächeanfall gestorbenen Benutzerin hatten demnach keinen Anspruch auf Schmerzensgeld (OLG Hamm, Az.: I-12 U 52/12). PNN
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