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Landeshauptstadt: RECHT IN KÜRZE

Das in einem Reisegutschein enthaltene Schenkungsangebot bedarf der Annahme durch den Inhaber des Gutscheins. Dieser ist nicht nur für die Annahme beweispflichtig, sondern muss auch beweisen, dass die Annahme zugegangen ist (AG München, Az.

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Das in einem Reisegutschein enthaltene Schenkungsangebot bedarf der Annahme durch den Inhaber des Gutscheins. Dieser ist nicht nur für die Annahme beweispflichtig, sondern muss auch beweisen, dass die Annahme zugegangen ist (AG München, Az.: 155 C 16782/11).

Auch die Absicht des Vermieters, die Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken zu nutzen, kann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses darstellen. Dies geht laut ARAG Experten aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (BGH, Az.: VIII ZR 330/11).

Wirft ein Mobilfunk-Anbieter seinen Kunden wegen dessen Vertragsverletzung zwar zu Recht aus dem Netz, darf er dann aber nicht den bis zum ursprünglichen Vertragsende fällig gewesenen Pauschaltarif für die Flatrate als Schadensersatz in voller Höhe weiter kassieren. Wegen der offensichtlich ersparten Aufwendungen ist dieser „Strafbetrag“ um mindestens 50 Prozent zu kürzen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Tempelhof entschieden (Az. 24 C 107/12).

Kommt eine Toilettenfrau ihrer angestammten Hauptaufgabe nicht nach, die von ihr beaufsichtigten Pachttoiletten sauber zu halten, sondern verbringt sie ihren Dienst im wesentlichen damit, die Trinkgelder der Kundschaft auf den Sammeltellern zu bewachen, so bleibt sie doch eine Reinigungskraft. Ihre Tätigkeit unterliegt dem Tarifvertrag des Handwerks der Gebäudereiniger und die Höhe der dafür geschuldeten Beiträge zur Sozialversicherung berechnet sich nach den tarifvertraglich vorgeschriebenen Mindestlöhnen - und nicht nach den tatsächlich gezahlten Löhnen eines wesentlich schlechter dastehenden Wachpersonals. Darauf hat das Sozialgericht Berlin bestanden (Az. S 73 KR 1505/10). PNN

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