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Landeshauptstadt: RECHT IN KÜRZE

Versicherungsnehmer muss beweisenKann ein Versicherungsnehmer, der seine Wohngebäudeversicherung wechselt, nicht nachweisen, ob der Schaden vor oder nach dem Wechsel eingetreten ist, geht diese Unsicherheit zu seinen Lasten (OLG Celle, Az.: 8 U 213/11).

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Versicherungsnehmer muss beweisen

Kann ein Versicherungsnehmer, der seine Wohngebäudeversicherung wechselt, nicht nachweisen, ob der Schaden vor oder nach dem Wechsel eingetreten ist, geht diese Unsicherheit zu seinen Lasten (OLG Celle, Az.: 8 U 213/11).

Stadt zahlt für Schäden durch Kita

Die Stadt Bitburg muss dem Inhaber einer ortsansässigen Firma Schadenersatz leisten, weil Kinder eines städtischen Kindergartens dessen Auto beschädigt haben. In dem konkreten Fall hatten die Erzieherinnen der Kita ihre Aufsichtspflicht verletzt (OLG Rheinland-Pfalz, Az.: 1 U 1086/11).

P-Konto ohne Zusatzgebühren

Eine Bank erfüllt mit der Umwandlung eines allgemeinen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto nur ihre gesetzliche Pflicht und darf in ihren Allgemeinen Geschäftsgebühren keine Zusatzgebühren für das Führen eines solchen Kontos erheben (OLG Schleswig, Az.: 2 U 10/11).

Mieter muss 3-4 mal lüften

Einem Mieter kann es bei Schimmelbefall der Wohnung zugemutet werden, dass er die Wohnung drei bis vier Mal am Tag lüftet. Dies gilt laut Rechtsschutzexperten auch dann, wenn der Mieter berufstätig ist (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-17 S 89/11). PNN

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