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Bis Ende des Jahres und auch im kommenden Jahr entstehen neue Kita-Plätze in Potsdam. Doch das wird nach aktuellen Prognosen kaum reichen.

© dpa

Kita-Gebühren in Potsdam: Rechtsstreit um neue Kita-Gebühren

Wer mehrere Kinder in einer Potsdamer Kita hat, muss weniger zahlen. Doch wie genau die Rabattregelung auszulegen ist, ist nun ein Fall für die Justiz.

Von Katharina Wiechers

Stand:

Potsdam - Die Kita-Gebühren für Eltern mit mehreren Kindern werden nun vor Gericht verhandelt. Die Arbeiterwohlfahrt (Awo) befinde sich wegen eines strittigen Absatzes in der neuen Gebührensatzung mit mehreren Eltern in einem Rechtsstreit, wie Awo-Chefin Angela Basekow den PNN auf Anfrage bestätigte. Das Verfahren laufe seit rund zwei Wochen.

Streitpunkt ist die Auslegung des neu formulierten Paragraf 5 aus der Kita-Satzung, die seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Darin heißt es: „Haben Zahlungsverpflichtete mehrere unterhaltsberechtigte Kinder, verringert sich der Elternbeitrag ausgehend von der Elternbeitragstabelle für Eltern mit einem Kind um jeweils 20 Prozent pro Kind.“ Die klagenden Eltern schließen daraus, dass sie nun für jedes ihrer Kinder – so sie denn mehr als eines haben – 20 Prozent weniger zahlen müssen. Bei zwei Kindern wären das also 40 Prozent weniger als der Normaltarif, und das pro Kind. In der früheren Satzung hatte es noch geheißen, die Rabattregelung gelte für jedes „weitere“ Kind.

Die Stadt als Urheberin der Satzung soll dem Rechtsstreit nun offiziell beitreten

Da die Stadt Urheberin der Kita-Satzung ist, will die Awo sie nun mit zur Verantwortung ziehen. Die Verwaltung wurde deshalb – mittels offizieller Post vom Amtsgericht an den Oberbürgermeister – dazu aufgefordert, dem Rechtsstreit beizutreten. Denn das Problem für die Awo sei, dass der Standpunkt der Eltern nicht eindeutig widerlegbar sei, so Basekow. Die neue Beitragssatzung sei in vielen Punkten unklar und auslegungsbedürftig. Mehrfach sei das Jugendamt bereits gebeten worden, Beitragstabellen zu erstellen, wie sie auch in der vorherigen Satzung enthalten waren. Diese fehlten aber bislang.

Zumindest eine Beispielrechnung legte die Stadt am Dienstag aber auf PNN-Anfrage doch vor. Daraus geht eindeutig hervor, dass sie den Rabatt nur auf die weiteren Kinder bezieht und einfach berechnet. Eltern mit zwei Kindern bekommen für beide Kinder also je 20 Prozent Nachlass, nicht 40 Prozent. Die Träger würden nun nochmals über die Handhabung der Ermäßigungen informieren, hieß es. 

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