Landeshauptstadt: Rederecht auf Prüfstand
Kommunalaufsicht soll Gruppenstatus untersuchen
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Das Rederecht für Stadtverordnete in den Fachausschüssen kommt auf den Prüfstand. Darauf einigte sich gestern der Hauptausschuss. Bisher können Stadtverordnete, die einer Gruppe, aber keiner Fraktion angehören, nur nach Mehrheitsvotum des Ausschusses sprechen. Dies gleiche einem „Mandat zweiter Klasse“, sagte Gregor Voehse von Die Andere. Hintergrund für die Regelung ist die Kommunalverfassung, wonach eine Fraktion im Stadtparlament mindestens vier Mitglieder haben muss. Politische Vereinigungen, die weniger Mandate errungen haben, gelten als Gruppe. Deren Stadtverordneten generell Rederecht einzuräumen, wäre nicht verfassungskonform, so Bürgermeister Burkhard Exner (SPD). Alternative Wege soll jetzt die Kommunalaufsicht prüfen. SCH
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