Aus dem GERICHTSSAAL: „Reifes Früchtchen“ zum Anklicken
Aus dem GERICHTSSAAL Martina M. (49, Name geändert) war schon viel zu lange arbeitslos.
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Aus dem GERICHTSSAAL Martina M. (49, Name geändert) war schon viel zu lange arbeitslos. Die Geschiedene langweilte sich zu Hause. Da kam ihr der Vorschlag einer Bekannten gerade recht. Diese Frau war für einen Erotikanbieter tätig. Sie bekam gutes Geld dafür, sich im Internet in eindeutigen Posen zu präsentieren. Auch Martina M. fand Gefallen an solcher Art der Beschäftigung. Interessenten konnten sie unter dem Kennwort „Reifes Früchtchen“ im Netz anklicken und ihre Aktivitäten verfolgen. Allerdings habe sie keinen Cent dafür genommen, beteuerte die Potsdamerin. Martina M. hatte die Rechnung ohne die wachsamen Augen einer Ermittlungsgruppe des Arbeitsamtes Wiesbaden gemacht. Die Kontrolleure kamen dem Wirken der Endvierzigerin auf die Schliche, informierten die Potsdamer Kollegen von der „selbstständigen Tätigkeit“ der noch immer arbeitslos Gemeldeten. Jetzt musste sie sich wegen Betruges vor Gericht verantworten. Durch ihre Tätigkeit für den Erotikanbieter von Juni bis September 2001 habe Martina M. einen Anspruch auf Entgelt erworben, betonte der Staatsanwalt. Der läge in ihrem Fall bei rund 4500 Euro. Sie hätte die Pflicht gehabt, das Arbeitsamt schleunigst von der neuen Geldquelle in Kenntnis zu setzen. Stattdessen habe die Frau doppelte Bezüge eingestrichen, sich zu Unrecht um rund 2660 Euro Arbeitslosengeld bereichert. „Das stimmt doch gar nicht“, erwiderte Martina M. leise. „Ich bin in meiner Freizeit da hingegangen. Es hat mir Spaß gemacht.“ Deshalb sei sie überhaupt nicht auf die Idee gekommen, einen Obolus zu fordern und habe guten Gewissens weiter ihr Arbeitslosengeld kassiert. „Sie haben auf Kosten der Gesellschaft gelebt, obwohl Sie selbst Geld verdient haben“, rügte Amtsrichterin Kerstin Devriel die sichtlich peinlich Berührte. Der Staatsanwalt setzte noch eins drauf. „Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie freiwillig auf ihren Lohn verzichtet haben, bloß weil Ihnen die Sache so großen Spaß gemacht hat.“ Im übrigen sei es unerheblich, ob die Angeklagte ein Entgelt für ihre Tätigkeit bekommen habe oder nicht. „Sie wussten, dass Sie Anspruch auf eine Entlohnung haben. Und genau das hätte das Arbeitsamt auch wissen müssen.“ Martina M. wurde zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Hoga
Hoga
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