Landeshauptstadt: Reinigungssatzung beschlossen
60 Prozent der Straßen werden von Step gesäubert / Müller: Bei Befreiung geht Haftung an Eigentümer über
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60 Prozent der Straßen werden von Step gesäubert / Müller: Bei Befreiung geht Haftung an Eigentümer über Die Straßenreinigungssatzung der Stadt wurde am Mittwoch mit zwei Änderungen von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Damit tritt die Neuregelung am 1. Januar 2005 in Kraft. Darin werden Straßen und Grundstückseigentümer in Reinigungsklassen eingeteilt, deren Gebührensatzungsbeschluss von den Stadtverordneten verschoben wurde. Einem Änderungsantrag von Peter Lehmann (CDU), die Wagnerstraße und In der Aue aus der Satzung zu nehmen sowie die Änderung der Reinigungsklasse für Anrainer der B 273 in Bornim wurde von der Verwaltung übernommen. Beigeordnete Elona Müller wies jedoch darauf hin, dass Grundstückseigentümer, die sich von Straßenreinigung und Winterdienst befreien lassen, die „Reinigung samt Haftung übernehmen“. Werde dem nicht nachgekommen, „drohen ordnungsrechtliche Konsequenzen“, so Müller. In der Stadt werden laut der Beigeordneten etwa 60 Prozent aller Straßenzüge von der Stadtentworgung Potsdam gereinigt. Müller weiter: Ein Einspruch der Eigentümer gegen die neue Einordnung könne nicht rückwirkend geltend gemacht werden. jab
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