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Aus dem GERICHTSSAAL: Reiselustiger Rentner als Schmuggler?

Anklage: Bei Heimkehr 6600 zollpflichtige Zigaretten auf Flughafen Berlin-Schönefeld verschwiegen

Stand:

Friedrich F. (71, Name geändert) scheint ein starker Raucher zu sein. Vielleicht wollte er die Glimmstängel aber auch mit Freunden teilen. Jedenfalls bevorratete sich der Rentner laut Staatsanwaltschaft bei einem Urlaub auf den Kanarischen Inseln mit Zigaretten. Bei seiner Einreise am 26. Dezember 2004 auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld soll er 6600 Glimmstängel mit sich geführt haben. Erlaubt sind pro Person nur 400. Dann soll Friedrich F. schnurstracks den grünen Kanal des Abfertigungsgebäudes passiert, den Beamten somit signalisiert haben, keine zollpflichtigen Waren mit sich zu führen. Tatsächlich sei er verpflichtet gewesen, den roten Kanal zu nutzen. Auf Befragen soll der Pensionär erklärt haben, er habe lediglich die Freimenge von rund 20 Zigarettenschachteln im Gepäck. Die Zöllner baten den Mann daraufhin, Koffer und Reisetasche zu öffnen, stießen auf ein richtiges Warenlager. Sie konfiszierten die Restmenge von 6200 Glimmstängeln. Hätte der Schmuggel funktioniert, hätte Friedrich F. 776 Euro Tabaksteuer hinterzogen. Die Anklagebehörde erließ einen Strafbefehl über 15 Tagessätze zu je zehn Euro gegen den Liebhaber des blauen Dunstes. Dagegen legte der Mann Einspruch ein.

Jetzt kam es vor dem Amtsgericht zu einer mündlichen Hauptverhandlung. Friedrich F. hielt es kaum auf seinem Platz. „Was der Herr Staatsanwalt eben vorgelesen hat, stimmt so nicht“, betonte der Angeklagter mit lauter Stimme. „Der grüne Kanal war durch drei Zollbeamte versperrt. Alle Passagiere von Teneriffa wurden in den roten Kanal gescheucht. Dann brüllte einer: Mund halten, jetzt geht’s los!“ Ihm sei überhaupt keine Möglichkeit eingeräumt worden zu erklären, ob er zollpflichtige Waren dabei habe, berichtete der Grauhaarige erregt. Im übrigen würde er sein Eigentum gern zurück haben. Schließlich habe er die Zigaretten auf den Kanarischen Inseln käuflich erworben.

Amtsrichter Oliver Kramm versuchte, den Aufgebrachten zu beruhigen. „Die zulässige Freimenge ist Ihnen doch ausgehändigt worden. Bei einer Steuerstraftat ergibt sich aus dem Gesetz die Möglichkeit, darüber hinausgehende Ware einzuziehen“, erklärte er. „Die verhängte Geldstrafe von 150 Euro befindet sich am unteren Level. Ich rate Ihnen dringend, Ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen.“ Ansonsten – so der Richter – würde er einen neuen Termin anberaumen, bei dem die Zollbeamten befragt würden, wie es in jener Dezembernacht tatsächlich war. „Unter Umständen kann es dann teuer für Sie werden.“ Der Angeklagte gab sich einen Ruck, meinte dann: „Unter diesen Umständen ziehe ich meinen Einspruch zurück.“ Hoga

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