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Landeshauptstadt: Rente ab 99? Deutsche Bank lenkt ein

Eine Rentenzahlung ab dem 99. Lebensjahr?

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Eine Rentenzahlung ab dem 99. Lebensjahr? Im Fall Christina E. wird es kein Urteil vom Potsdamer Landgericht geben, ob ein solcher Versicherungsabschluss sittenwidrig ist. Die Deutsche Bank AG strebt jetzt einen Vergleich mit der dementen und pflegebedürftigen Seniorin an, der in der Potsdamer Bankfiliale mit 78 Jahren eine fondsgebundene Rentenversicherung, die „db FondsRente“, verkauft worden war.

Christina E. lebt seit Jahren im Seniorenstift Heilig-Geist-Park. Die monatliche Auszahlung der Rente hätte erst begonnen, wenn sie das 99. Lebensjahr vollendet hat. Ihr gesetzlicher Betreuer Michael Neumeier hatte die Bank verklagt, nachdem sie sich geweigert hatte, Christina E. die seit dem Vertragsabschluss 2007 bereits eingezahlten Beiträge vollständig zu erstatten (PNN berichteten).

Am Freitag nun bekam Neumeier einen Anruf aus dem Bankvorstand. Ihm sei zugesagt worden, dass der Fall zur Zufriedenheit von Frau E. abgeschlossen wird und ihr die eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen und alle Anwaltskosten erstattet werden, so Neumeier gegenüber den PNN. Deutsche-Bank-Sprecher Christian Hotz bestätigte den Sachverhalt auf PNN-Anfrage. Eine Einschätzung, wie es zu diesem Vertragsabschluss kommen konnte und welche Konsequenzen daraus gezogen werden, wollte er allerdings nicht abgeben.

Die Bank hatte zuvor den Vorwurf der Falschberatung zurückgewiesen, man sei dem Wunsch einer „steueroptimierten Anlage“ nachgekommen. Nach den PNN hatte auch die „Bild“-Zeitung über den Fall berichtet, zum Prozesstermin beim Landgericht hatten sich mehrere Tageszeitungen angemeldet. hkx

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