Landeshauptstadt: Rentner ärgert sich über 13 Euro Gebühr
Rentner Reiner W. passierte ein Missgeschick: Als die Energie und Wasser Potsdam (EWP) GmbH am 15.
Stand:
Rentner Reiner W. passierte ein Missgeschick: Als die Energie und Wasser Potsdam (EWP) GmbH am 15. Juli die monatliche Stromrechnung in Höhe von 29 Euro abbuchen wollte, befanden sich auf seinem Konto nur noch 21,03 Euro Guthaben. Seine Betriebsrente war ausgerechnet in diesem Monat einmal nicht wie gewohnt pünktlich eingegangen. Daraufhin erfolgte eine Rücklastschrift. Als der Rentner dies drei Tage später bemerkte, nahm er sofort eine Bareinzahlung und eine erneute Überweisung an Energie und Wasser Potsdam vor.
Doch das half nichts mehr. Am selben Tage kam per Post die Rücklastschrift, in der neben den 29 Euro für die Energierechnung aus der Sicht von W. „unverschämte“ 13 Euro Mahngebühren verlangt wurden. Mit der nächsten Rechnung am 18. August wurden sie dann auch abgebucht. Darüber ärgerte sich Reiner W. Er findet für eine verspätet gezahlte Summe von 29 Euro eine Mahngebühr von 13 Euro unverhältnismäßig hoch. Dies sei für einen Rentner viel Geld.
Stadtwerke-Sprecher Stefan Klotz stellte auf Nachfrage zunächst einmal klar, dass die Mahngebühr rechtmäßig war. Sie sei so in den Verträgen mit den Kunden festgelegt. Dazu heißt es in der Grundversorgungsverordnung (GGV) unter Ziffer II/4 (Verzug), dass bei der Bearbeitung einer Rücklastschrift zehn Euro Mahngebühr anfallen, zuzüglich der Bankgebühren. Dabei spiele die Höhe der schuldig gebliebenen Summe keine Rolle; ob es sich um 29 oder mehrere Hundert Euro handele, der Bearbeitungsaufwand sei stets gleich.
Wie der Stadtwerke-Sprecher mitteilte, habe man den Fall des Rentners noch einmal geprüft. Er sei bei der Bezahlung seiner Energierechnung bisher noch nie in Rückstand geraten und habe auf die Rücklastschrift umgehend mit einer Überweisung der offenen Summe reagiert. Deshalb werde man Kulanz walten lassen und ihm die Mahngebühr zurückerstatten. Dies betreffe jedoch nur diesen Einzelfall und müsse eine Ausnahme bleiben, sagte der Sprecher. Grundsätzlich gehe wie alle Betriebe der Stadtwerke auch Energie und Wasser Potsdam davon aus, dass die am Lastschriftverfahren teilnehmenden Kunden die abzubuchende Summe auf ihren Konten vorhalten. E. Hoh
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: