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Aus dem GERICHTSSAAL: Rentner mit Stock vermöbelt Teure Überreaktion

einer Hundebesitzerin

Stand:

„Mein Cockerspaniel war der Meinung, wenn sich der Pudel schon in seinem Revier aufhält, muss er nicht auch noch bellen. Deshalb hat er ihn am Nacken gepackt. Er hat aber nicht gebissen“, schildert Gisela G.* (62) vor Gericht die Situation vom Nachmittag des 13. Oktober 2007 Am Alten Rad. Doch dann habe der Pudelbesitzer ihren Hund mit der Leine geschlagen. Daraufhin soll Gisela G. mit einem Stock auf den Mann losgegangen sein. Der 71-Jährige – er tritt im Prozess als Nebenkläger auf – erlitt durch den Schlag Schwellungen, Schürfwunden und Hämatome. Zwei bis drei Wochen „brummte ihm laut eigener Aussage ganz schön der Kopf“.

Als der Pudel mit seinem Herrchen nahte, habe sie ihrem Vierbeiner den Befehl „Sitz, bleib!“ gegeben, erzählt die Potsdamerin. „Er hat gehorcht, mit dem Apportierstock in der Schnauze. Wahrscheinlich wäre gar nichts passiert, hätte sich der Pudel, übrigens ein sehr ängstliches Tier, nicht plötzlich losgerissen und angefangen zu bellen.“ Als sie den Schmerzensschrei ihres Cockers vernahm, habe sie überreagiert, so Gisela G. Es war nicht meine Absicht, den Herrn zu verletzen.“

Amtsrichter Thomas Lange glaubt der bislang unbescholtenen Frau. Er stellt das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld an Herbert H.*, den Besitzer des Pudels, ein. Weitere 500 Euro Geldbuße gehen an einen gemeinnützigen Verein. Zudem hat die Angeklagte die Kosten der Nebenklage zu tragen.

„Ich habe keinen Schmerzensschrei des Cockerspaniels gehört. Ich habe ihn ja auch gar nicht mit der Leine getroffen“, stellt Herbert H.* klar. Der pensionierte Pilot berichtet, er führe seinen Zwergpudel stets angeleint aus. Der Hund der Angeklagten hingegen laufe meist frei durch die Gegend. „Mein Pudel traut sich schon gar nicht mehr in die Straße hinein, wo sie wohnt. Und auch ich habe seitdem Angst, mich ungezwungen in der Siedlung zu bewegen“, so Herbert H. „Ich will keine Rache. Es wäre aber schön, wenn die Angeklagte ihren Hund künftig auch an die Leine nähme.“

Als Hundehalter ist man geneigt, die Interessen seines Tieres zu vertreten. Dennoch war die Scheußlichkeit des Angriffs mit dem Stock nicht in Ordnung“, gibt der Richter zu bedenken. „Können Sie ausschließen, dass Sie Herrn H. noch einmal schlagen?“ Gisela G. beteuert, der Vorfall tue ihr sehr leid. Sie habe sich bereits schriftlich entschuldigt. Sobald die Frau die Geldauflage bezahlt hat, wird das Verfahren eingestellt und sie gilt weiter als nicht vorbestraft. Wäre sie wegen gefährlicher Körperverletzung – wie angeklagt – verurteilt worden, läge die Mindeststrafe bei drei Monatseinkommen. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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