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Landeshauptstadt: Residenzpflicht knapp gescheitert

Für und Wider der Domizilpflicht für Beigeordnete diskutiert / Vier-Stimmen-Mehrheit dagegen

Stand:

Die Beigeordneten dürfen auch künftig außerhalb Potsdams wohnen. Während andere deutsche Städte in ihren Ausschreibungen den Wohnort innerhalb der Stadtgrenze als Bedingung für die Wahl zum Beigeordneten machen, kann Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) auch künftig auf diese Bedingung in der Ausschreibung verzichten. Ein Antrag der Potsdamer Linken, die eine Residenzpflicht gefordert haben, ist am Mittwochabend von einer knappen Mehrheit von 16 zu 20 der Stadtverordneten abgelehnt worden.

Derzeit wohnen mit Elona Müller-Preinesberger und Burkhard Exner zwei Beigeordnete in Berlin-Spandau und -Kladow. Hans-Jürgen Scharfenberg (Linke) hatte erklärt, es sei keine Zumutung für die Beigeordneten, wenn sie in der Landeshauptstadt Potsdam wohnen müssten. Für Ute Bankwitz (Bürgerbündnis) gehöre es zu „einem anständigen Verhalten“, in der Stadt zu wohnen, in der man die Verantwortung trägt. Sie bedauere sehr, dass sich die Kommunalverfassung des Landes „in dieser Frage ausschweigt“.

In Brandenburg wird in der Kommunalverfassung und im Kommunalwahlgesetz einzig festgelegt, dass der Wohnsitz des Oberbürgermeisters in Deutschland sein muss. Für die Beigeordneten sind darin allein Kriterien der Ausbildung formuliert, die für das Amt befähigen. Dies hält auch Martina Engel-Fürstberger (FDP) für das entscheidende Kriterium bei der Einstellung. Vielleicht sei es manchmal ganz hilfreich, an einem anderen Ort zu schlafen als man arbeitet, um somit den Überblick zu wahren. Gegen die Residenzpflicht hat sich auch Mike Schubert (SPD ausgesprochen. Er freue sich zwar über jeden Beigeordneten, der in Potsdam wohnt. Jedoch gehe es um Präsenz in der Stadt. Das Argument der Linken, die Beigeordneten sollten selbst merken, was sie entscheiden, müsse dann auch für andere Ebenen der Verwaltung gelten, so Schubert. Er zog Parallelen zur Kommunalpolitik: Es gebe zahlreiche Stadtverordnete, die bei der Kommunalwahl in einem anderen Wahlkreis antreten als sie wohnen. Dies gilt sowohl für die Landes- als auch die Kommunalpolitik.

Die „Residenzpflicht“ von Beigeordneten ist nicht ungewöhnlich. So hat beispielsweise die Stadt Schkeuditz einen Beigeordneten gesucht, von dem erwartet wird, dass er oder sie seinen Wohnsitz im Gebiet von Schkeuditz hat. Weitere Kommunen, die momentan Beigeordnete suchen, bezeichnen den Wohnsitz des Oberbürgermeister-Vertreters in der Stadt in ihren Ausschreibungen zumindest als „wünschenswert“. jab

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