Landeshauptstadt: Restschuldbefreiung
Seit dem 1. Januar 1999 gibt die Insolvenzordnung überschuldeten Menschen die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang.
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Seit dem 1. Januar 1999 gibt die Insolvenzordnung überschuldeten Menschen die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang. Ein entscheidendes Element des neuen Rechts ist der vorgesehene Versuch einer gütlichen Einigung zwischen Gläubigern und Schuldner. Erst wenn das nicht gelingt, beginnt das Insolvenzverfahren. Nach Abschluss des Verfahrens kann ein Schuldner eine Restschuldbefreiung, d. h. Befreiung von den verbliebenen Verbindlichkeiten erlangen. Dazu muss er über einen - in der Regel siebenjährigen - Zeitraum bestimmte Verpflichtungen erfüllen. Diese Verpflichtungen halten den Schuldner zu einem redlichen und gläubigerfreundlichen Verhalten an.
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