Landeshauptstadt: Richter auf der Seite des Kunden
Gericht hat entschieden: Bei einer stornierten Flugreise bekommt der Kunde den vollen Reisepreis zurück
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Es gibt errneut eine kundenfreundliche Gerichtsentscheidung: Eine Fluggesellschaft muss den Reisepreis voll erstatten, wenn ein Kunde den Flug vor Reiseantritt storniert hat. Die Entscheidung ist wichtig, denn Hilfe von der Schlichtungsstelle für Fluggäste können Kunden bei Storno-Ärger derzeit kaum erwarten. Dem Verbraucherportal der Stiftung Warentest, test.de, liegen Fälle vor, in denen die Fluglinien Schlichtungsverfahren verhindert haben.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat zuletzt die Fluggesellschaft Alitalia verurteilt, einem Fluggast den kompletten Preis von rund 600 Euro zu erstatten. Der Kunde hatte seine Flugtickets aus persönlichen Gründen sechs Monate vor dem Abflugtermin stornieren müssen. Die italienische Fluggesellschaft wollte ihm den Reisepreis nicht erstatten. Das muss sie nun tun.
Storniert ein Fluggast eine Buchung, muss die Fluggesellschaft ihm in jedem Fall die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstatten. Immer häufiger gestehen Gerichte Fluggästen jetzt aber auch den Rest des Preises zu.
Nach einer Stornierung müssen Airlines eigentlich eine Abrechnung vorlegen. Aus ihr soll etwa hervorgehen, wie viel Kerosin und Essen sie gespart haben, weil der Kunde nicht mitgeflogen ist. Konnte der stornierte Platz vor Abflug anderweitig zum gleichen Preis verkauft werden, hat die Airline gar keine Einbußen und muss den gesamten Reisepreis erstatten. „Ich habe es noch nicht erlebt, dass eine Fluggesellschaft eine solche Abrechnung vorgenommen hat“, erklärt der Wiesbadener Reiserechtler Holger Hopperdietzel gegenüber test.de. Im Fall des Allitalia-Kunden war das ebenso. Und das Landgericht Frankfurt unterstellte deshalb, dass der freie Platz weiterverkauft wurde.
Um eine vollständige Erstattung des Reisepreises durchzusetzen, brauchen Fluggäste derzeit die Hilfe eines Anwalts. Nur in Ausnahmefällen kann eine außergerichtliche Schlichtungsstelle für Fluggäste weiterhelfen. Der Grund: Geht es streng nach dem Luftverkehrsgesetz, sollen sich die Schlichtungsstellen für Fluggäste nur um Ärger etwa wegen Verspätungen, Flugannullierungen oder beschädigtem Gepäck kümmern. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr ist zwar grundsätzlich die richtige Anlaufstelle für verärgerte Fluggäste. Ihr sind aber die Hände gebunden. Sie kann bei Streit wegen Stornoabzügen nur schlichten, wenn die Airlines freiwillig mitmachen.
Kunden von Air Berlin etwa berichten, dass die Airline in ihrem Fall einem Schlichtungsverfahren nicht zugestimmt hat. Bei anderen Fluglinien sieht es nicht besser aus: Lufthansa und Germanwings haben mitgeteilt, dass sie je nach Einzelfall entscheiden – also einem Schlichtungsverfahren mal zustimmen, mal nicht. Derzeit laufen Gespräche zu diesem Thema zwischen der Schlichtungsstelle und den Fluggesellschaften. PNN/jak
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