Aus dem GERICHTSSAAL: Richter bedrohte Lebensgefährtin per SMS mit dem Tod
Angeklagter: „Ich hätte der Frau und unserem ungeborenen Kind nie etwas getan!“ / 1050 Euro Geldstrafe
Stand:
Es war eine Beziehung voller Liebe und Leidenschaft, aber auch voller Enttäuschung, Angst, Ohnmacht, Wut und Hass. An deren Ende ließ sich ein Richter dazu hinreißen, am 16. Juni 2005 seiner hochschwangeren Ex-Partnerin per SMS eine geharnischte Nachricht zu schicken. In ihr heißt es u. a.: „Es wird dir gelingen, dem Mädchen den Vater zu nehmen. Ich werde mich dafür rächen... I kill you ... Du wirst nicht wissen, wann und wo. Aber es wird geschehen. Sieben Jahre Unglück habe ich mit dir erfahren. Menschen wie du gehören vergast zu werden. Sie sind minderwertig.“
Gestern saß Georg G.* (45) wegen Bedrohung auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Freimütig gab der Jurist zu, seiner Partnerin nach dem Genuss einer halben Flasche Schnaps ganz bewusst eine böse und verletzende SMS gesandt zu haben. „Allerdings hätte ich ihr und unserem ungeborenen Kind nie etwas angetan“, beteuerte er.
Sowohl er als auch die Frau hatten für ihre Beziehung ihre früheren Partner verlassen. Der dreifache Vater Georg G. freute sich auf eine neue Familie, hegte die Hoffnung, die Freundin würde mit ihm in Berlin leben. Doch sie – ebenfalls Richterin – wollte in Potsdam bleiben. Als sie ihm im Januar 2005 mitteilte, sie sähe keine Basis mehr für ein gemeinsames Leben, wolle die im Sommer erwartete Tochter ohne ihn groß ziehen, wähnte Georg G. „alle seine Felle wegschwimmen“. Zwar habe es danach noch gelegentliche Treffen gegeben, allerdings habe sich die Frau nicht von ihrem Entschluss abbringen lassen. Bis heute – so der Angeklagte, den noch ein Disziplinarverfahren seines Dienstherrn erwartet – habe er seine knapp einjährige Tochter nicht gesehen.
Doris D.* (41) erschien vor Gericht mit einem dicken Aktenordner. In ihm hatte sie akribisch all jene Kurznachrichten abgeheftet, die ihr der einstige Geliebte schickte. Nicht alle sind ehrverletzend oder angsteinflößend. In einer habe ihr der Angeklagte allerdings das erwartete Kind „aus dem Leib reißen“ wollen, weil er glaubte, es besser erziehen zu können, erzählte sie im Zeugenstand. „Unsere Beziehung wurde immer problematischer. Georg entwickelte relativ aggressive Ideen. “ Als sie die bewusste SMS am 18. Juni erreichte, sei sie sehr erschrocken gewesen. Auch danach habe er noch Telefonterror veranstaltet. „Haben Sie heute noch Interesse an einer Bestrafung Ihres früheren Partners?“, fragte der Staatsanwalt. „Ich hoffe, dass das Gericht in der Lage ist, ihm klarzumachen, dass es so nicht geht“, parierte Doris D.
„Sie wollten der Frau Angst machen. Das ist Ihnen gelungen. Als Richter dürfen Sie sich erst recht nicht strafbar machen“, betonte die Vorsitzende und verurteilte den Kollegen auf der Anklagebank zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 35 Euro. (*Namen geändert.)gh
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