Landeshauptstadt: Richter warnt vor „Supergau“
Kampf der Hoffbauer-Stiftung um letztes Restitutionsgrundstück könnte Stadt in Verlegenheit bringen
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Kampf der Hoffbauer-Stiftung um letztes Restitutionsgrundstück könnte Stadt in Verlegenheit bringen Hermannswerder - Der Stadt und der Hoffbauer-Stiftung drohen Schwierigkeiten wegen der Übergabe von 60 000 Quadratmetern Grundstücksfläche auf Hermannswerder. Nachdem die Verwaltung in den 90er Jahren die Flächen im Wert von mehreren Millionen Euro ohne abschließende Bescheide des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen an die Stiftung übertragen hat, könnte der frühere Potsdamer Amtsarzt Volker Gutsmuths mit seinem Fall die Stadt „in Verlegenheit“ bringen. Dies sagte Wolfgang Knippel, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Potsdam, gestern während einer Verhandlung. Gutsmuths Grundstück ist das einzige auf Hermannswerder, für das die Hoffbauer-Stiftung noch immer Restitutionsansprüche stellt. Während der NS-Zeit hatte die Stiftung viele ihrer Grundstücke auf Hermannswerder verkauft, die ihr Anfang des Jahrhunderts vollständig gehörte. Gutsmuths wiederum kaufte das nun strittige, 1600 Quadratmeter große Grundstück kurz vor der Wiedervereinigung. Ob die Restitutionsansprüche der Stiftung berechtigt sind, muss das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Barov) entscheiden. Sollte es die Rückübertragung ablehnen, käme die Stadt in Erklärungsnot: Unter Umständen müsste sie erklären, weshalb sie das millionenteure Areal kampflos überließ. Sollte zudem ein Gericht den Barov-Entscheid bestätigen, könne die Stadt per politischer Beschlüsse die „Schenkungen“ rückgängig machen. Das wiederum würde die Stiftung an den Rand der Handlungsunfähigkeit treiben. Knippel riet daher der Stiftung, wegen eines Grundstückes dieser Größe nicht die gesamte Arbeit auf Hermannswerder zu gefährden. Werde der Vermögensstreitfall zwischen Gutsmuths und der Stiftung nicht gütlich ausgehen, könne es zum „Supergau“ kommen, warnte der Richter. Für Knippel, zugleich Vizepräsident des Verfassungsgerichtes Brandenburgs, ist der Ausgang völlig offen, Präzedenzfälle für Hermannswerder gibt es nicht. Denn bisher habe die Hoffbauer-Stiftung ihre ehemaligen Grundstücke nur deshalb zurückbekommen, weil die Stadt verzichtete und es ansonsten keinen Kläger gab. Nach Auskunft von Gerichtssprecher Jes Möller habe die Stiftung Bereitschaft gezeigt, gegen eine bestimmte Summe das bebaute Grundstück Gutsmuths zu überlassen. Ein Kauf der Immobilie kommt für die Stiftung nach PNN-Informationen nicht in Frage. Aber auch Gutsmuths schließt eine finanzielle Einigung aus. Er wolle kein zweites Mal bezahlen, nachdem er in der Wendezeit 54 000 Mark für das Grundstück aufbrachte – seiner Ansicht nach eine hohe Summe. Das gestrige Verfahren deutete die möglichen Konsequenzen eines Barov- Beschlusses nur an. In dem konkreten Fall hatte Gutsmuths geklagt, dass die Stiftung einen im Grundbuch fixierten Widerspruch gegen seinen Kauf des Grundstücks zurücknimmt. Zum einen hält er den Widerspruch für verjährt, da ihn die Stiftung erst sieben Jahre nach dem Kauf einlegte. Zum anderen könne die Stiftung aus der NS-Zeit keine Widersprüche für spätere Grundstücksgeschäfte ableiten, da Gutsmuths eine Verfolgung der Stiftung nicht als erwiesen sieht. Seine Klage wurde abgewiesen.
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