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Aus dem GERICHTSSAAL: Richterin: „Eine blöde Aktion!“ Die 24 Packungen Kaffee wurden zurückgegeben

Amtsrichterin Birgit von Bülow nannte es „eine saublöde Aktion mit einem Messer in der Tasche“, der Gesetzgeber nennt es „Diebstahl mit Waffen“. Die Mindeststrafe hierfür liegt bei sechs Monaten.

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Amtsrichterin Birgit von Bülow nannte es „eine saublöde Aktion mit einem Messer in der Tasche“, der Gesetzgeber nennt es „Diebstahl mit Waffen“. Die Mindeststrafe hierfür liegt bei sechs Monaten. Florian F.* (22) kassierte dafür gestern ein Jahr und drei Monate Haft. In diese Sanktion wurde ein im Juni gegen ihn ergangenes Urteil einbezogen. Sein Mittäter Stefan S.* (21) kam mit acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung davon. Er muss binnen eines halben Jahres 60 Stunden unentgeltlich arbeiten.

Die zwei Brandenburger entschlossen sich am 16. April, die Lidl-Filiale am Horstweg zu bestehlen. Die Beute sollte zu Geld gemacht werden. Gegen 16.30 Uhr schnappte sich Stefan S. zwei Paletten Kaffee mit insgesamt 24 Packungen. Florian F. wartete vor der Eingangstür. Er sollte sie als Fluchtweg öffnen, sobald sein Komplize in Sichtweite ist. Doch die automatische Tür ging nach innen auf. Das hatten die Diebe nicht bedacht. „Wir haben uns verheddert und angebrüllt. Da wurden die Leute aufmerksam“, schilderte Florian F. die Panne. Dennoch sei es ihnen gelungen, ein paar Meter weit zu laufen. „Dann kam der Streifenwagen.“ Ein Schaden entstand dem Discounter nicht. Die Ware im Wert von knapp über 100 Euro konnte unbeschädigt zurückgegeben werden. Als Florian F. von den Polizisten durchsucht wurde, fanden sie ein Taschenmesser mit einer 8,5 Zentimeter langen feststehenden Klinge und ein Pfefferspray. „Das Spray hatte ich ein paar Tage zuvor gefunden, das Messer habe ich immer dabei“, erzählte der Alkoholiker. „Ein Messer gilt als Waffe. Es muss nicht eingesetzt werden, um den Straftatbestand des Diebstahls mit Waffen zu erfüllen“, gab der Staatsanwalt zu bedenken. Da Stefan S. wusste, dass sein Kumpel das Messer stets in der Hosentasche trägt, musste er sich den Tatbeitrag ebenfalls anrechnen lassen. „Mitgefangen, mitgehangen“, kommentierte der Vertreter der Anklage lakonisch.

Den Kaffee habe man in Dönerbuden verkaufen wollen, berichtete Florian F. „Man kriegt etwa 20 Euro pro Palette.“ Der wegen zahlreicher Diebstähle, aber auch wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigungen Vorbelastete wurde noch am Tattag festgenommen. Seit dem 17. April sitzt er in Untersuchungshaft. Wenn er die Strafe aus dem aktuellen Urteil verbüßt hat, werden sich die Gefängnistore für den gelernten Innenausstatter allerdings nicht öffnen. Da er die Tat während einer laufenden Bewährung begangen hat, steht der Widerruf der verhängten vier Monate an. Überdies ist noch ein Verfahren offen. „Nehmen Sie sich Ihren Kumpel nicht zum Vorbild“, warnte die Vorsitzende den Mittäter Stefan S. Auch er geriet schon wegen mehrerer Diebstähle mit dem Gesetz in Konflikt. Das waren allerdings „Jugendsünden“. Jetzt stand er das erste Mal vor dem Strafgericht. (*Namen geändert.) Hoga

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