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Aus dem GERICHTSSAAL: Richterin: Schluss mit lustig

Fünf Monate Haft für Bewährungsversager

Stand:

Es war ein wirklich kurzer Prozess. Nach knapp zehn Minuten verkündete Amtsrichterin Kerstin Devriel dem ertappten Verkehrssünder im beschleunigten Verfahren sein Urteil: Fünf Monate Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Raum für eine Bewährung, so die Vorsitzende, sähe sie nicht.

Ronny R.* (24) zeigte sich äußerlich unberührt. Akzeptieren werde er diese Sanktion nicht, kündigte er an. Der Hartz-IV-Empfänger hat bereits Erfahrung mit dem Einlegen von Rechtsmitteln. Schon einmal erhielt er eine Gefängnisstrafe, weil er sich wiederholt ohne „Pappe“ ans Steuer eines Autos setzte. Dagegen ging Ronny R. in Berufung. Das Landgericht glaubte, der unter anderem wegen Diebstahls in 22 Fällen, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Urkundenfälschung sowie zahlreicher Verkehrsverstöße Vorbestrafte sei inzwischen geläutert. Es wandelte die ausgesprochene Haft in Bewährung um. Treu und brav schrubbte Ronny R. danach seine 300 Sozialstunden herunter. Er meldete sich auch regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer.

Am 8. November vorigen Jahres ritt ihn dann wieder der Teufel. Wohl wissend, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war, er sogar unter zweifacher Bewährung stand, gab er erneut Gas. Da Ronny R. bei der Polizei inzwischen bekannt ist wie ein bunter Hund, wurde er prompt aus dem Verkehr gezogen. „Ich weiß, dass ich mir eigentlich nichts mehr zuschulden kommen lassen darf“, versicherte der Angeklagte. „Aber es war eine Ausnahmesituation.“ Das Auto, in dem er in der Fritz-Lang-Straße gestoppt wurde, sollte verkauft werden. Es lief allerdings nicht richtig rund. Deshalb, so der Arbeitslose, habe er eine Proberunde gedreht. „Seitdem war nichts mehr, ehrlich“, versicherte er. „Sie sind viermal wegen Fahrens ohne Erlaubnis vorbestraft“, hielt ihm die Richterin entgegen. „Jetzt ist Schluss mit lustig. Aber vielleicht sieht das ja der Berufungsrichter wieder anders.“

Mit 500 Euro Strafe kam der nächste Kandidat auf der Anklagebank davon. Helmut H.* (63) stahl am 16. Oktober 2006 bei Netto Schokolade im Wert von vier Euro. „Wird die Fangprämie von 25 Euro auf diese Summe angerechnet?“, wollte er wissen. Richterin Devriel verneinte, erklärte statt dessen: „Sie haben nicht zum ersten Mal lange Finger gemacht. Man kann für Ladendiebstahl durchaus auch mal fünf Jahre kassieren.“

Robert R.* (47) entwendete am 13. November 2006 im Kaufland Zigaretten für fünf Euro. Er musste 100 Euro Fangprämie zahlen. Jetzt kommt eine Geldbuße in gleicher Höhe hinzu. „Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat“, versicherte der bislang Unbescholtene kleinlaut. „Ich rauche doch gar nicht.“ (*Namen geändert.) Hoga

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