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Aus dem GERICHTSSAAL: Richterin: Unterhalt geht vor

Vier Monate auf Bewährung für „Kuckucksvater“

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Aus dem GERICHTSSAALVier Monate auf Bewährung für „Kuckucksvater“ „Wer Kinder in die Welt setzt, ist zu ihrem Unterhalt verpflichtet. Verstößt er dagegen, macht er sich strafbar“, bringt es Staatsanwalt Peter Mitschke auf den Punkt. So wie Daniel D.* (42). Der Mann wurde im Sommer 1998 geschieden und zur Zahlung von monatlich 220 Mark an seine 1995 geborene Tochter Sarah* verurteilt. Doch schon im Januar 1999 wartete die Mutter des Kindes vergebens auf die vereinbarte Summe. Bis zum Juni 2004 hüllte sich der „Kuckucksvater“ in Schweigen. Das brachte den Staatsanwalt auf den Plan. Laut Anklage wäre Daniel D. nämlich durchaus in der Lage gewesen, seinen Anteil am Lebensbedarf der kleinen Sarah zu leisten. Der wegen Verletzung der Unterhaltspflicht Angeklagte hat viele Gründe, sein Versäumnis zu entschuldigen. Da war zum einen die neue Beziehung, aus der mittlerweile zwei weitere Kinder hervorgingen. Dann gab es den Konkurs seines Unternehmens, standen die Gläubiger Schlange. Gelegentliche Beschäftigungsverhältnisse warfen finanziell nicht genügend ab. Und schließlich weigerte sich die Ex-Gattin, ihm ein Umgangsrecht mit der Tochter zu gewähren. „Meine frühere Frau verdient ganz gut. Sarah hat es an nichts gefehlt. Außerdem hat ja die Vorschusskasse des Jugendamtes gezahlt“, so Daniel D. „Unterhalt geht allen anderen Verpflichtungen vor. Sie hätten zahlen müssen“, stellt die Richterin klar. Heute sähe er vieles anders, gesteht der bereits wegen BetrugesVorbestrafte reumütig. Er habe mit dem Jugendamt eine Vereinbarung geschlossen, in der er sich verpflichtete, 40 Euro monatlich zurückzuerstatten. Von seinem mittlerweile wieder besser gefüllten Konto wolle er zudem per Dauerauftrag ab Juli 100 Euro pro Monat an die Mutter von Sarah überweisen, so der inzwischen Festangestellte. „Machen Sie 110 Euro draus, das ist der Mindestunterhalt“, rät die Vorsitzende und verurteilt Daniel D. zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung. Ab sofort hat er seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nachzukommen, die bisher aufgelaufenen Rückstände beim Jugendamt zu begleichen und dies dem Gericht vierteljährlich nachzuweisen (*Namen geändert). Hoga

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